VollmachtKostenlos

Vollmacht Muster – Kostenlose Vorlage 2026

Erstellen Sie jetzt eine Vollmacht mit unserem kostenlosen Generator. Unsere Vorlage eignet sich für Privatpersonen und deckt verschiedene Anwendungsfälle ab – von der Behördenvollmacht bis zur allgemeinen Vertretungsvollmacht. Einfach ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.

Rechtssicher
Formgerecht
Für Privatpersonen
Sofort verwendbar

Vollmacht Generator

Füllen Sie das Formular aus, um Ihre individuelle Vollmacht zu erstellen.

Vorschau

VOLLMACHT Ich, der/die Unterzeichnende Name: [Name Vollmachtgeber] Geboren am: [Datum] Anschrift: [Adresse] – nachfolgend „Vollmachtgeber" genannt – erteile hiermit Vollmacht an: Name: [Name Bevollmächtigter] Geboren am: [Datum] Anschrift: [Adresse] – nachfolgend „Bevollmächtigter" genannt – UMFANG DER VOLLMACHT Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, mich in folgender Angelegenheit zu vertreten: [Beschreibung der Angelegenheit] BEFUGNISSE Der Bevollmächtigte ist berechtigt, in meinem Namen: • Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen • Anträge zu stellen und Dokumente zu unterschreiben • Unterlagen einzureichen und abzuholen • Alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen, die zur Erledigung der oben genannten Angelegenheit notwendig sind Die Erteilung einer Untervollmacht ist nicht gestattet. GÜLTIGKEIT Diese Vollmacht ist bis auf Widerruf gültig. Die Vollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden. Der Widerruf ist dem Bevollmächtigten gegenüber zu erklären. AUSWEIS Der Bevollmächtigte hat sich gegenüber Dritten durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen. [Ort], den 01.03.2026 _______________________________ Unterschrift Vollmachtgeber [Name] HINWEIS: Diese Vollmacht ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument des Vollmachtgebers (Kopie anbei) und des Bevollmächtigten (Original bei Vorlage). Bei Behörden kann eine Beglaubigung der Unterschrift erforderlich sein.
Auto-Speicher aktiv: Ihre Eingaben werden automatisch gespeichert.

Vollmacht richtig erteilen – Rechtliche Grundlagen nach BGB

Gesetzliche Grundlagen: BGB §§ 164–181 (Stellvertretung)

  • § 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertreters
  • § 166 BGB – Willensmängel, Wissen und Wissenszurechnung
  • § 167 BGB – Erteilung der Vollmacht
  • § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht
  • § 171 BGB – Erlöschen und Beschränkung der Vollmacht (Vollmachturkunde)
  • § 177 BGB – Vertretung ohne Vertretungsmacht

Eine Vollmacht ist nach § 166 Abs. 2 BGB eine rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung, durch die der Vollmachtgeber einem Bevollmächtigten die Befugnis erteilt, in seinem Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Das deutsche Recht unterscheidet streng zwischen dem Innenverhältnis(Auftrag/Geschäftsbesorgung nach §§ 662 ff. BGB – was soll der Bevollmächtigte tun?) und dem Außenverhältnis (Vollmacht nach §§ 164 ff. BGB – darf er es rechtlich gegenüber Dritten tun?).

Die 3 Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung (§ 164 BGB)

  1. Abgabe einer eigenen Willenserklärung – Der Vertreter muss eine rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben (z.B. Kaufvertrag unterschreiben), nicht nur als Bote.
  2. Handeln im fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip) – Der Vertreter muss erkennbar im Namen des Vertretenen handeln (z.B. "im Namen von", "i.V.", "i.A."). Sonst handelt er im eigenen Namen.
  3. Vertretungsmacht – Der Vertreter muss eine gültige Vollmacht haben (rechtsgeschäftlich nach § 167 BGB) oder gesetzlich vertreten sein (z.B. Eltern für Kinder, § 1629 BGB).

Vollmachtsarten nach Umfang und Reichweite

VollmachtsartUmfangAnwendungsbeispiele
EinzelvollmachtNur für ein bestimmtes, konkret bezeichnetes RechtsgeschäftKFZ-Zulassung am 15.03.2026, Abholung eines Pakets mit Sendungsnr. XY
Artvollmacht / GattungsvollmachtFür alle Geschäfte einer bestimmten ArtAlle Postangelegenheiten, alle Behördengänge beim Einwohnermeldeamt
GeneralvollmachtFür alle Rechtsgeschäfte (außer höchstpersönliche)Umfassende Vertretung bei längerer Abwesenheit, Geschäftsführung
VorsorgevollmachtFür Gesundheits-, Vermögens- und Aufenthaltsangelegenheiten bei HandlungsunfähigkeitNotfallvorsorge für Alter, Krankheit, Unfall (Alternative: gesetzliche Betreuung)
Prozessvollmacht (§ 80 ZPO)Vertretung vor GerichtAnwalt vertritt Mandanten in Zivilprozess
BankvollmachtNur für Bankgeschäfte bei einem bestimmten KreditinstitutKontovollmacht für Ehepartner, Verfügungen über Girokonto

Achtung: Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte

Manche Rechtsgeschäfte können nicht durch Stellvertreter vorgenommen werden und sind von jeder Vollmacht (auch Generalvollmacht) ausgenommen: Testament errichten (§ 2064 BGB), Eheschließung(§ 1311 BGB), Scheidung, Adoption. Diese müssen Sie stets persönlich vornehmen.

Form der Vollmacht: Wann ist Schriftform oder Beurkundung nötig?

Nach § 167 Abs. 2 BGB ist die Vollmacht grundsätzlich formfrei – sie kann mündlich, schriftlich, konkludent (durch schlüssiges Verhalten) oder sogar stillschweigend erteilt werden. Aus Beweisgründen ist die Schriftform jedoch dringend zu empfehlen. Formzwang besteht nur in Ausnahmefällen:

Wann ist welche Form zwingend erforderlich?

  • § 311b Abs. 1 BGB:Notarielle Beurkundung für Grundstücksgeschäfte (Kauf, Verkauf, Übertragung, Belastung mit Grundschuld)
  • § 518 Abs. 1 BGB:Notarielle Beurkundung für Schenkungsversprechen (nicht für vollzogene Schenkung)
  • § 492 Abs. 1 BGB:Schriftform bei Verbraucherdarlehensverträgen
  • Behörden:Oft wird Unterschriftsbeglaubigung durch Notar oder Betreuungsstelle verlangt (§ 129 BGB)
  • Banken:Verwenden eigene Vollmachtsformulare mit eigenhändiger Unterschrift vor Bankmitarbeiter

Erlöschen und Widerruf der Vollmacht (§ 168 BGB)

Eine Vollmacht erlischt aus verschiedenen Gründen:

  1. Widerruf – Der Vollmachtgeber kann jederzeit frei widerrufen (§ 168 S. 2 BGB). Der Widerruf muss dem Bevollmächtigten zugehen.
  2. Tod des Vollmachtgebers – Die Vollmacht erlischt automatisch (§ 168 S. 1 BGB), es sei denn, sie ist transmortaler Natur (über den Tod hinaus gültig).
  3. Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers – Ausnahme: Vorsorgevollmacht für den Betreuungsfall.
  4. Zeitablauf – Bei befristeten Vollmachten mit festem Enddatum.
  5. Zweckerreichung – Einzelvollmacht endet nach Erledigung des Geschäfts.

Wichtig: Vollmacht zurückfordern!

Nach § 171 BGB gilt: Wer eine Vollmachtsurkunde ausgestellt hat, bleibt gegenüber gutgläubigen Dritten gebunden, solange diese im Besitz der Urkunde ist – auch nach Widerruf! Fordern Sie deshalb bei Widerruf immer das Original der Vollmacht zurück und informieren Sie alle Dritten (Behörden, Banken), denen die Vollmacht bekannt war.

Vollmachten in Deutschland: Zahlen und Statistik 2026

3,8 Mio.
registrierte Vorsorgevollmachten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (Stand 2025)
~42%
der über 60-Jährigen in Deutschland haben eine Vorsorgevollmacht (Quelle: Deutsche Stiftung Patientenschutz)
€ 150–300
kostet eine notarielle Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht (Quelle: Gebührenordnung für Notare)
~180.000
neue Betreuungsverfahren jährlich bei Fehlen einer Vorsorgevollmacht (Quelle: Bundesamt für Justiz)

Die 7 Pflichtbestandteile einer rechtssicheren Vollmacht

  1. Vollständige Personalien des Vollmachtgebers – Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift
  2. Vollständige Personalien des Bevollmächtigten – Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift
  3. Konkreter Umfang der Vollmacht – Was darf der Bevollmächtigte tun? Je präziser, desto besser.
  4. Gültigkeitszeitraum – Befristet (von-bis) oder unbefristet ("bis auf Widerruf")
  5. Untervollmacht – Darf der Bevollmächtigte seinerseits jemanden bevollmächtigen? (Ja/Nein)
  6. Ort und Datum – Wann wurde die Vollmacht erteilt?
  7. Eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers – Ohne Unterschrift ist die Vollmacht unwirksam

💡 Praxis-Tipp: Ausweiskopie beifügen

Legen Sie der Vollmacht immer eine Kopie Ihres Personalausweises bei. So kann der Bevollmächtigte bei Bedarf Ihre Identität nachweisen. Bei Behörden und Banken ist dies oft zwingend erforderlich.

Vorsorgevollmacht? Diese sollten Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen (www.vorsorgeregister.de). So können Gerichte und Betreuungsbehörden im Notfall sofort feststellen, dass Sie vorgesorgt haben.

Vollmacht Vorlage kostenlos erstellen – So geht's

Mit unserem Vollmacht Generator erstellen Sie Ihre Vollmacht kostenlos in wenigen Minuten. Unsere Vollmacht Muster entsprechen den gesetzlichen Anforderungen nach §§ 164 ff. BGB und sind für alle gängigen Anwendungsfälle geeignet:

Alle Vollmacht Vorlagen auf Muster-Generator.de sind rechtssicher formuliert, entsprechen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und können als Vollmacht PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden. Vollmacht schreiben war noch nie so einfach – 100% kostenlos, ohne Anmeldung!

Häufige Fragen zur Vollmacht

Eine Vollmacht ist nach § 166 Abs. 2 BGB eine rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung, durch die eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Bevollmächtigter) die Befugnis erteilt, in ihrem Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Vollmacht ist Grundlage der Stellvertretung nach §§ 164 ff. BGB. Was der Bevollmächtigte im Rahmen der Vollmacht erklärt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vollmachtgeber – als hätte dieser selbst gehandelt. Die Vollmacht ist formfrei (§ 167 Abs. 2 BGB), sofern das Gesetz keine besondere Form vorschreibt.

Weitere Vollmacht-Vorlagen