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Vollmacht Muster – Kostenlose Vorlage 2026

VollmachtKostenlos

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Für Privatpersonen
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Vollmacht richtig erteilen – Rechtliche Grundlagen nach BGB

Gesetzliche Grundlagen: BGB §§ 164–181 (Stellvertretung)

  • § 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertreters
  • § 166 BGB – Willensmängel, Wissen und Wissenszurechnung
  • § 167 BGB – Erteilung der Vollmacht
  • § 168 BGB – Erlöschen der Vollmacht
  • § 171 BGB – Erlöschen und Beschränkung der Vollmacht (Vollmachturkunde)
  • § 177 BGB – Vertretung ohne Vertretungsmacht

Eine Vollmacht ist nach § 166 Abs. 2 BGB eine rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung, durch die der Vollmachtgeber einem Bevollmächtigten die Befugnis erteilt, in seinem Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Das deutsche Recht unterscheidet streng zwischen dem Innenverhältnis(Auftrag/Geschäftsbesorgung nach §§ 662 ff. BGB – was soll der Bevollmächtigte tun?) und dem Außenverhältnis (Vollmacht nach §§ 164 ff. BGB – darf er es rechtlich gegenüber Dritten tun?).

Die 3 Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung (§ 164 BGB)

  1. Abgabe einer eigenen Willenserklärung – Der Vertreter muss eine rechtsgeschäftliche Erklärung abgeben (z.B. Kaufvertrag unterschreiben), nicht nur als Bote.
  2. Handeln im fremden Namen (Offenkundigkeitsprinzip) – Der Vertreter muss erkennbar im Namen des Vertretenen handeln (z.B. “im Namen von”, “i.V.”, “i.A.”). Sonst handelt er im eigenen Namen.
  3. Vertretungsmacht – Der Vertreter muss eine gültige Vollmacht haben (rechtsgeschäftlich nach § 167 BGB) oder gesetzlich vertreten sein (z.B. Eltern für Kinder, § 1629 BGB).

Vollmachtsarten nach Umfang und Reichweite

VollmachtsartUmfangAnwendungsbeispiele
EinzelvollmachtNur für ein bestimmtes, konkret bezeichnetes RechtsgeschäftKFZ-Zulassung am 15.03.2026, Abholung eines Pakets mit Sendungsnr. XY
Artvollmacht / GattungsvollmachtFür alle Geschäfte einer bestimmten ArtAlle Postangelegenheiten, alle Behördengänge beim Einwohnermeldeamt
GeneralvollmachtFür alle Rechtsgeschäfte (außer höchstpersönliche)Umfassende Vertretung bei längerer Abwesenheit, Geschäftsführung
VorsorgevollmachtFür Gesundheits-, Vermögens- und Aufenthaltsangelegenheiten bei HandlungsunfähigkeitNotfallvorsorge für Alter, Krankheit, Unfall (Alternative: gesetzliche Betreuung)
Prozessvollmacht (§ 80 ZPO)Vertretung vor GerichtAnwalt vertritt Mandanten in Zivilprozess
BankvollmachtNur für Bankgeschäfte bei einem bestimmten KreditinstitutKontovollmacht für Ehepartner, Verfügungen über Girokonto

Achtung: Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte

Manche Rechtsgeschäfte können nicht durch Stellvertreter vorgenommen werden und sind von jeder Vollmacht (auch Generalvollmacht) ausgenommen: Testament errichten (§ 2064 BGB), Eheschließung(§ 1311 BGB), Scheidung, Adoption. Diese müssen Sie stets persönlich vornehmen.

Form der Vollmacht: Wann ist Schriftform oder Beurkundung nötig?

Nach § 167 Abs. 2 BGB ist die Vollmacht grundsätzlich formfrei – sie kann mündlich, schriftlich, konkludent (durch schlüssiges Verhalten) oder sogar stillschweigend erteilt werden. Aus Beweisgründen ist die Schriftform jedoch dringend zu empfehlen. Formzwang besteht nur in Ausnahmefällen:

Wann ist welche Form zwingend erforderlich?

  • § 311b Abs. 1 BGB:Notarielle Beurkundung für Grundstücksgeschäfte (Kauf, Verkauf, Übertragung, Belastung mit Grundschuld)
  • § 518 Abs. 1 BGB:Notarielle Beurkundung für Schenkungsversprechen (nicht für vollzogene Schenkung)
  • § 492 Abs. 1 BGB:Schriftform bei Verbraucherdarlehensverträgen
  • Behörden:Oft wird Unterschriftsbeglaubigung durch Notar oder Betreuungsstelle verlangt (§ 129 BGB)
  • Banken:Verwenden eigene Vollmachtsformulare mit eigenhändiger Unterschrift vor Bankmitarbeiter

Erlöschen und Widerruf der Vollmacht (§ 168 BGB)

Eine Vollmacht erlischt aus verschiedenen Gründen:

  1. Widerruf – Der Vollmachtgeber kann jederzeit frei widerrufen (§ 168 S. 2 BGB). Der Widerruf muss dem Bevollmächtigten zugehen.
  2. Tod des Vollmachtgebers – Die Vollmacht erlischt automatisch (§ 168 S. 1 BGB), es sei denn, sie ist transmortaler Natur (über den Tod hinaus gültig).
  3. Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers – Ausnahme: Vorsorgevollmacht für den Betreuungsfall.
  4. Zeitablauf – Bei befristeten Vollmachten mit festem Enddatum.
  5. Zweckerreichung – Einzelvollmacht endet nach Erledigung des Geschäfts.

Wichtig: Vollmacht zurückfordern!

Nach § 171 BGB gilt: Wer eine Vollmachtsurkunde ausgestellt hat, bleibt gegenüber gutgläubigen Dritten gebunden, solange diese im Besitz der Urkunde ist – auch nach Widerruf! Fordern Sie deshalb bei Widerruf immer das Original der Vollmacht zurück und informieren Sie alle Dritten (Behörden, Banken), denen die Vollmacht bekannt war.

Vollmachten in Deutschland: Zahlen und Statistik 2026

3,8 Mio.
registrierte Vorsorgevollmachten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (Stand 2025)
~42%
der über 60-Jährigen in Deutschland haben eine Vorsorgevollmacht (Quelle: Deutsche Stiftung Patientenschutz)
€ 150–300
kostet eine notarielle Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht (Quelle: Gebührenordnung für Notare)
~180.000
neue Betreuungsverfahren jährlich bei Fehlen einer Vorsorgevollmacht (Quelle: Bundesamt für Justiz)

Die 7 Pflichtbestandteile einer rechtssicheren Vollmacht

  1. Vollständige Personalien des Vollmachtgebers – Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift
  2. Vollständige Personalien des Bevollmächtigten – Name, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Anschrift
  3. Konkreter Umfang der Vollmacht – Was darf der Bevollmächtigte tun? Je präziser, desto besser.
  4. Gültigkeitszeitraum – Befristet (von-bis) oder unbefristet (“bis auf Widerruf”)
  5. Untervollmacht – Darf der Bevollmächtigte seinerseits jemanden bevollmächtigen? (Ja/Nein)
  6. Ort und Datum – Wann wurde die Vollmacht erteilt?
  7. Eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers – Ohne Unterschrift ist die Vollmacht unwirksam

💡 Praxis-Tipp: Ausweiskopie beifügen

Legen Sie der Vollmacht immer eine Kopie Ihres Personalausweises bei. So kann der Bevollmächtigte bei Bedarf Ihre Identität nachweisen. Bei Behörden und Banken ist dies oft zwingend erforderlich.

Vorsorgevollmacht? Diese sollten Sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen (www.vorsorgeregister.de). So können Gerichte und Betreuungsbehörden im Notfall sofort feststellen, dass Sie vorgesorgt haben.

Vollmacht Vorlage kostenlos erstellen – So geht’s

Mit unserem Vollmacht Generator erstellen Sie Ihre Vollmacht kostenlos in wenigen Minuten. Unsere Vollmacht Muster entsprechen den gesetzlichen Anforderungen nach §§ 164 ff. BGB und sind für alle gängigen Anwendungsfälle geeignet:

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Praxis-Beispiel

Stefan Meier muss für drei Monate ins Ausland und bevollmächtigt seine Schwester Andrea, seine Bankgeschäfte zu erledigen und seinen Mietvertrag zu kündigen. Er erstellt eine schriftliche Vollmacht mit konkreten Handlungsfeldern. Als Andrea die Vollmacht bei der Bank vorlegt, wird sie ohne Beanstandung akzeptiert. Eine mündlich erteilte Vollmacht hätte die Bank abgelehnt – für Grundstücksgeschäfte wäre sogar notarielle Beurkundung nach § 29 GBO erforderlich.

Zahlen & Fakten

Vollmachten gehören zu den meistgenutzten Rechtsdokumenten in Deutschland. Allein im Bereich der Vorsorgevollmachten verzeichnet das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer über 5 Millionen registrierte Dokumente (Stand 2024). Im Alltag werden Vollmachten am häufigsten für Behördengänge, Bankgeschäfte und Mietangelegenheiten ausgestellt.

Gefahren & Warnung

Eine zu weit gefasste Vollmacht birgt erhebliche Missbrauchsrisiken – der Bevollmächtigte könnte rechtlich bindende Verträge abschließen oder Vermögen übertragen. Eine zu enge Formulierung kann dazu führen, dass Behörden oder Banken die Vollmacht ablehnen. Ohne ausdrückliche Regelung erlischt eine Vollmacht nicht automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers – das kann zu Komplikationen im Erbfall führen.

Stand: April 2026BGB-basiert⚖️ Kein Ersatz für Rechtsberatung

Hinweis: Diese Vorlage dient ausschließlich als Orientierungshilfe auf Basis des BGB und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Situationen empfehlen wir die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts.

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Vorschau

VOLLMACHT Ich, der/die Unterzeichnende Name: [Name Vollmachtgeber] Geboren am: [Datum] Anschrift: [Adresse] – nachfolgend „Vollmachtgeber" genannt – erteile hiermit Vollmacht an: Name: [Name Bevollmächtigter] Geboren am: [Datum] Anschrift: [Adresse] – nachfolgend „Bevollmächtigter" genannt – UMFANG DER VOLLMACHT Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, mich in folgender Angelegenheit zu vertreten: [Beschreibung der Angelegenheit] BEFUGNISSE Der Bevollmächtigte ist berechtigt, in meinem Namen: • Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen • Anträge zu stellen und Dokumente zu unterschreiben • Unterlagen einzureichen und abzuholen • Alle erforderlichen Handlungen vorzunehmen, die zur Erledigung der oben genannten Angelegenheit notwendig sind Die Erteilung einer Untervollmacht ist nicht gestattet. GÜLTIGKEIT Diese Vollmacht ist bis auf Widerruf gültig. Die Vollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen werden. Der Widerruf ist dem Bevollmächtigten gegenüber zu erklären. AUSWEIS Der Bevollmächtigte hat sich gegenüber Dritten durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen. [Ort], den 03.09.2026 _______________________________ Unterschrift Vollmachtgeber [Name] HINWEIS: Diese Vollmacht ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument des Vollmachtgebers (Kopie anbei) und des Bevollmächtigten (Original bei Vorlage). Bei Behörden kann eine Beglaubigung der Unterschrift erforderlich sein.
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Häufige Fragen zur Vollmacht

Was ist eine Vollmacht nach BGB?

Eine Vollmacht ist nach § 166 Abs. 2 BGB eine rechtsgeschäftliche Bevollmächtigung, durch die eine Person (Vollmachtgeber) einer anderen Person (Bevollmächtigter) die Befugnis erteilt, in ihrem Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Vollmacht ist Grundlage der Stellvertretung nach §§ 164 ff. BGB. Was der Bevollmächtigte im Rahmen der Vollmacht erklärt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vollmachtgeber – als hätte dieser selbst gehandelt. Die Vollmacht ist formfrei (§ 167 Abs. 2 BGB), sofern das Gesetz keine besondere Form vorschreibt.

Welche Arten von Vollmachten gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Das BGB kennt verschiedene Vollmachtsarten: (1) Einzelvollmacht – nur für ein bestimmtes Rechtsgeschäft (z.B. KFZ-Zulassung), (2) Artvollmacht/Gattungsvollmacht – für eine bestimmte Art von Geschäften (z.B. alle Postangelegenheiten), (3) Generalvollmacht (§§ 164 ff. BGB) – für alle Rechtsgeschäfte, ausgenommen höchstpersönliche (z.B. Eheschließung, Testament), (4) Vorsorgevollmacht – für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit, (5) Kontovollmacht/Bankvollmacht – nur für Bankgeschäfte, (6) Prozessvollmacht (§§ 80 ff. ZPO) – für gerichtliche Vertretung. Die Generalvollmacht ist die umfassendste, aber auch risikoreichste Form.

Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt oder beurkundet werden?

Grundsätzlich ist eine Vollmacht formfrei (§ 167 Abs. 2 BGB) – mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten möglich. Ausnahmen: Für Grundstücksgeschäfte (Kauf, Verkauf, Belastung) muss die Vollmacht notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB). Für Schenkungsversprechen ist notarielle Beurkundung erforderlich (§ 518 Abs. 1 BGB). Bei Erbverträgen und Testamenten ist Stellvertretung ausgeschlossen (höchstpersönliche Rechtsgeschäfte). Viele Behörden verlangen eine Unterschriftsbeglaubigung durch Notar oder Betreuungsstelle. Banken haben oft eigene Vollmachtsformulare mit eigenhändiger Unterschrift.

Wie lange ist eine Vollmacht gültig und kann sie widerrufen werden?

Eine Vollmacht kann befristet (z.B. nur für den 15.03.2026) oder unbefristet erteilt werden. Eine unbefristete Vollmacht gilt bis zum Widerruf. Der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit frei widerrufen (§ 168 BGB) – formfrei, wenn die Vollmacht formfrei erteilt wurde, in derselben Form wie die Erteilung, wenn Schriftform vorlag. Der Widerruf muss dem Bevollmächtigten zugehen. Die Vollmacht erlischt automatisch mit dem Tod des Vollmachtgebers, es sei denn, es wurde eine transmortale Vollmacht (über den Tod hinaus) vereinbart. Auch die Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers führt zum Erlöschen, sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht und Auftrag?

Vollmacht (§§ 166 ff. BGB) und Auftrag (§§ 662 ff. BGB) sind zwei verschiedene Rechtsinstitute, die oft verwechselt werden. Die Vollmacht ist die Vertretungsmacht – sie regelt das Außenverhältnis: Darf der Bevollmächtigte gegenüber Dritten im Namen des Vollmachtgebers handeln? Der Auftrag regelt das Innenverhältnis: Was soll der Beauftragte für den Auftraggeber tun? Beispiel: Sie beauftragen (Auftrag) Ihren Freund, für Sie ein Auto zu kaufen, und erteilen ihm dafür eine Vollmacht. Ohne Auftrag darf er kaufen (Außenwirkung), muss es aber nicht. Ohne Vollmacht muss er kaufen (Innenpflicht), darf es aber rechtlich nicht. In der Praxis werden beide oft zusammen erteilt.

Haftet der Bevollmächtigte für Schäden, die er verursacht?

Ja, der Bevollmächtigte haftet für Schäden aus schuldhafter Pflichtverletzung. Im Innenverhältnis (gegenüber dem Vollmachtgeber) haftet er bei unentgeltlicher Vollmacht nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 680 BGB analog), bei entgeltlicher Vollmacht auch für leichte Fahrlässigkeit (§ 276 BGB). Gegenüber Dritten haftet der Bevollmächtigte nach allgemeinen Regeln (§ 823 BGB), wenn er schuldhaft Schäden verursacht. Handelt der Bevollmächtigte ohne oder außerhalb der Vollmacht (Vollmachtsmissbrauch), haftet er dem Dritten aus Verschulden bei Vertragsschluss (§ 179 BGB – Vertretung ohne Vertretungsmacht). Der Vollmachtgeber haftet für Handlungen innerhalb der Vollmacht, als hätte er selbst gehandelt.

Was ist eine Untervollmacht und wann ist sie zulässig?

Eine Untervollmacht (§ 167 Abs. 1 BGB) liegt vor, wenn der Bevollmächtigte seinerseits eine dritte Person bevollmächtigt, den Vollmachtgeber zu vertreten. Die Untervollmacht ist nur zulässig, wenn der ursprüngliche Vollmachtgeber sie ausdrücklich gestattet hat oder wenn sie zur ordnungsgemäßen Geschäftsbesorgung erforderlich ist (§ 664 BGB analog). Beispiel: Ein Rechtsanwalt mit Prozessvollmacht darf einen anderen Anwalt als Vertreter einsetzen (§ 85 ZPO). In unserer Vollmachtsvorlage können Sie angeben, ob Untervollmacht erlaubt ist. Ohne diese Erlaubnis handelt der Unterbevollmächtigte ohne Vertretungsmacht (§ 177 BGB) – das Geschäft schwebt in der Schwebe bis zur Genehmigung.

Kann eine Vollmacht auch nach dem Tod des Vollmachtgebers gelten?

Grundsätzlich erlischt die Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 168 S. 1 BGB). Ausnahme: transmortale Vollmacht – wenn ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Vollmacht über den Tod hinaus fortbestehen soll. Dies ist besonders bei Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten wichtig, damit Angehörige unmittelbar nach dem Tod auf Konten zugreifen können (z.B. für Bestattungskosten). Die transmortale Vollmacht endet spätestens mit der Annahme der Erbschaft durch den Erben oder mit dem Widerruf durch die Erben. Für Nachlassangelegenheiten benötigen die Erben einen Erbschein (§ 2353 BGB) oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift.

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