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Kündigung Muster – Kostenlose Vorlagen 2026

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Kündigung richtig schreiben – Rechtliche Grundlagen nach BGB

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die ein Vertragsverhältnis beendet. Damit eine Kündigung wirksam ist, muss sie bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erfüllen. Die wichtigsten Regelungen finden sich in:

Rechtliche Grundlagen – BGB Paragrafen

  • § 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (4 Wochen zum 15. oder Monatsende)
  • § 623 BGB – Schriftformerfordernis für Arbeitsverträge (eigenhändige Unterschrift zwingend)
  • § 573c BGB – Kündigungsfristen bei Mietverhältnissen (3 Monate, spätestens am 3. Werktag)
  • § 626 BGB – Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund (fristlos, nur bei schweren Pflichtverletzungen)
  • § 130 BGB – Zugang der Willenserklärung (Kündigung wirkt erst mit Zugang)

Die 7 Pflichtbestandteile jeder Kündigung

  1. Absender mit vollständiger Anschrift – damit der Empfänger weiß, von wem die Kündigung stammt
  2. Empfänger mit korrekter Bezeichnung und Adresse – bei Unternehmen den offiziellen Firmennamen verwenden
  3. Datum – wichtig für die Berechnung der Kündigungsfrist
  4. Eindeutige Kündigungserklärung – „Hiermit kündige ich…” (keine unklaren Formulierungen wie „Ich möchte eventuell kündigen”)
  5. Bezeichnung des zu kündigenden Vertrags – z.B. Arbeitsverhältnis vom 01.03.2020, Mietvertrag für Wohnung Musterstraße 5
  6. Kündigungszeitpunkt – „zum nächstmöglichen Zeitpunkt” oder konkretes Datum (z.B. „zum 31.08.2026″)
  7. Eigenhändige Unterschrift – bei Schriftformerfordernis (§ 623 BGB) zwingend, Kopie oder eingescannte Unterschrift reicht nicht

Kündigungsfristen nach Vertragsart (Stand 2026)

VertragsartGesetzliche KündigungsfristRechtsgrundlage
Arbeitsvertrag (Arbeitnehmer)4 Wochen zum 15. oder Monatsende§ 622 Abs. 1 BGB
Arbeitsvertrag (Probezeit, max. 6 Monate)2 Wochen§ 622 Abs. 3 BGB
Mietvertrag Wohnung (Mieter)3 Monate, spätestens am 3. Werktag eines Monats§ 573c Abs. 1 BGB
Mietvertrag Wohnung (Vermieter)3 Monate (berechtigtes Interesse erforderlich)§ 573 Abs. 1 BGB
Versicherung (jährlich zahlbar)3 Monate zum Vertragsablauf, danach 1 Monat zum Jahresende§ 11 VVG
Handyvertrag (24 Monate)3 Monate vor Ablauf, danach 1 Monat§ 43 TKG

Wichtig: Zugang der Kündigung

Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist (§ 130 BGB). Bei Briefkastenwurf gilt sie als zugegangen, sobald der Empfänger unter normalen Umständen davon Kenntnis nehmen kann – also werktags üblicherweise am Tag des Einwurfs, bei Einwurf nach 18 Uhr oder samstags am nächsten Werktag. Tipp: Versenden Sie Kündigungen per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können.

Statistik: Kündigungen in Deutschland 2026

Laut Bundesagentur für Arbeit wurden 2025 rund 8,5 Millionen Arbeitsverhältnisse in Deutschland beendet – davon etwa 3,2 Millionen durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers (37,6%). Die häufigsten Kündigungsgründe bei Arbeitnehmern sind laut einer Umfrage des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW): besseres Gehalt (42%), schlechtes Betriebsklima (31%), fehlende Entwicklungsmöglichkeiten (28%) und lange Pendelzeiten (19%). Im Mietbereich wurden 2025 etwa 1,1 Millionen Mietverhältnisse gekündigt, davon 89% durch Mieter und nur 11% durch Vermieter (Quelle: Destatis 2026).

Kostenlose Kündigungsvorlagen für jeden Anlass

Mit unserem Kündigungs-Generator können Sie professionelle Kündigungsschreiben für alle Vertragsarten erstellen – kostenlos, rechtssicher und sofort verfügbar. Alle Vorlagen enthalten die erforderlichen Bestandteile nach BGB und können individuell angepasst werden:

  • Kündigung Arbeitsvertrag – mit automatischer Fristenberechnung nach § 622 BGB
  • Kündigung Mietvertrag – 3-Monats-Frist nach § 573c BGB
  • Kündigung Versicherung – inkl. Sonderkündigungsrecht
  • Kündigung Probezeit – verkürzte 2-Wochen-Frist

Alle Vorlagen können als Word-Dokument oder PDF heruntergeladen und direkt ausgedruckt werden. Die Bearbeitung erfolgt zu 100% lokal in Ihrem Browser – wir speichern keine Ihrer eingegebenen Daten (DSGVO-konform).

Häufige Fragen zu Kündigungen

Muss jede Kündigung schriftlich erfolgen?

Nicht jede, aber die meisten wichtigen Kündigungen. Nach § 623 BGB muss die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses zwingend schriftlich erfolgen – E-Mail, Fax oder SMS sind unwirksam. Auch Mietkündigungen müssen schriftlich sein (§ 568 BGB). Versicherungen können oft auch per E-Mail gekündigt werden, wenn der Versicherer dies anbietet. Im Zweifel gilt: Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ist immer sicher.

Welche Kündigungsfrist gilt für meinen Arbeitsvertrag?

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt nach § 622 Abs. 1 BGB vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In der Probezeit (max. 6 Monate) sind es nur 2 Wochen nach § 622 Abs. 3 BGB. Mit längerer Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber: nach 2 Jahren auf 1 Monat, nach 5 Jahren auf 2 Monate, bis maximal 7 Monate nach 20 Jahren. Ihr Arbeitsvertrag kann abweichende (längere) Fristen enthalten – prüfen Sie Ihren Vertrag.

Wie stelle ich sicher, dass die Kündigung rechtzeitig ankommt?

Der Zugang der Kündigung ist entscheidend, nicht das Absendedatum. Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein – so haben Sie einen Beweis für den Zugang. Alternativ: persönliche Übergabe gegen schriftliche Empfangsbestätigung. Bei Briefkastenwurf gilt die Kündigung als zugegangen, sobald sie im Machtbereich des Empfängers ist (üblicherweise am selben Tag bei Einwurf bis 18 Uhr, sonst am nächsten Werktag). Planen Sie einen Puffer ein, damit die Frist sicher eingehalten wird.

Kann ich eine Kündigung zurücknehmen oder widerrufen?

Ja, aber nur bis zum Zugang beim Empfänger. Sobald die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist (z.B. im Briefkasten liegt), ist sie wirksam und kann nicht mehr einseitig widerrufen werden (§ 130 BGB). Danach benötigen Sie die Zustimmung des Empfängers. Bei einer Arbeitgeberkündigung können Sie als Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG), wenn Sie die Kündigung für rechtswidrig halten.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist (§ 622 BGB bei Arbeitsverhältnissen, § 573c BGB bei Mietverhältnissen). Sie ist grundsätzlich ohne Angabe von Gründen möglich (außer bei Kündigungsschutz). Die außerordentliche (fristlose) Kündigung nach § 626 BGB ist nur bei wichtigem Grund möglich, der es unzumutbar macht, das Vertragsverhältnis fortzusetzen – z.B. Diebstahl, grobe Beleidigung, Zahlungsausfall. Sie muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen.

Brauche ich einen Kündigungsgrund?

Das kommt darauf an. Als Arbeitnehmer können Sie Ihren Arbeitsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen ordentlich kündigen (§ 622 BGB). Als Arbeitgeber benötigen Sie bei Kündigungsschutz nach dem KSchG (Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern, nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit) einen sozial gerechtfertigten Kündigungsgrund (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt). Auch Mieter können ohne Grund kündigen (§ 573 BGB). Vermieter benötigen ein berechtigtes Interesse (§ 573 BGB) wie Eigenbedarf.

Was passiert mit meinem Resturlaub bei einer Kündigung?

Resturlaub sollte während der Kündigungsfrist genommen werden. Ist dies aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit nicht möglich, muss der Arbeitgeber den Urlaub finanziell abgelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen (bei 5-Tage-Woche) bzw. 24 Tagen (bei 6-Tage-Woche) entsteht anteilig mit jedem vollen Monat der Beschäftigung (1/12 pro Monat). Ab 1. Juli haben Sie bei mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

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