VorsorgeKostenlos§ 1827 BGB

Patientenverfügung Muster – Kostenlose Vorlage 2026

Erstellen Sie jetzt eine rechtssichere Patientenverfügung nach § 1827 BGB. Legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in Notsituationen wünschen oder ablehnen – von lebenserhaltenden Maßnahmen über Schmerzbehandlung bis zur Organspende. Kostenlos, individuell anpassbar und sofort zum Ausdrucken.

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Vorschau

PATIENTENVERFÜGUNG gemäß § 1827 BGB (ehemals § 1901a BGB) PERSÖNLICHE ANGABEN Name: [Ihr Name] Geburtsdatum: [Datum] Anschrift: [Ihre Adresse] Ich, [Ihr Name], erstelle diese Patientenverfügung im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und nach reiflicher Überlegung. Sie soll gelten, wenn ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. 1. GELTUNGSBEREICH Diese Patientenverfügung soll Anwendung finden, wenn eine der folgenden Situationen eintritt: • Ich mich im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinde • Ich infolge einer Gehirnschädigung (Wachkoma, schwere Demenz) meine Einsichtsfähigkeit unwiederbringlich verloren habe • Ich mich unmittelbar im Sterbeprozess befinde. 2. LEBENSERHALTENDE MASSNAHMEN Ich wünsche, dass alle medizinisch verfügbaren Maßnahmen zur Lebenserhaltung ergriffen werden, unabhängig von den Erfolgsaussichten. 3. KÜNSTLICHE BEATMUNG Ich wünsche künstliche Beatmung, solange dies medizinisch sinnvoll und indiziert ist. 4. KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG Ich wünsche künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr so lange wie medizinisch nötig. 5. WIEDERBELEBUNG (REANIMATION) Ich wünsche Wiederbelebung in jedem Fall, unabhängig von den Erfolgsaussichten. 6. SCHMERZBEHANDLUNG UND SYMPTOMLINDERUNG Ich wünsche eine minimale Schmerzmedikation. Ich möchte so bewusstseinsklar wie möglich bleiben. 8. ORGANSPENDE Die Frage der Organspende habe ich separat geregelt (z.B. Organspendeausweis). 9. BEVOLLMÄCHTIGTE VERTRAUENSPERSON Ich habe folgende Person als Bevollmächtigte/n in Gesundheitsangelegenheiten bestimmt: [Name, Adresse, Telefon] Diese Person soll meinen in dieser Verfügung niedergelegten Willen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal durchsetzen und im Zweifelsfall als mein Vertreter entscheiden. 10. VERBINDLICHKEIT Ich erwarte, dass der in meiner Patientenverfügung geäußerte Wille von allen Beteiligten respektiert wird. Er soll von behandelnden Ärztinnen und Ärzten und dem Behandlungsteam befolgt werden. Mein(e) Bevollmächtigte(r) soll für die Einhaltung dieser Verfügung sorgen. Mir ist bekannt, dass ich diese Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen kann (§ 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB). 11. SCHLUSSERKLÄRUNG Ich versichere, dass ich diese Patientenverfügung im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte verfasst habe und die darin getroffenen Entscheidungen meinem wohlüberlegten Willen entsprechen. Ich wurde nicht von Dritten zur Erstellung dieser Verfügung gedrängt oder beeinflusst. Ort, Datum: _________________, 01.03.2026 _______________________________ Unterschrift: [Ihr Name] HINWEIS: Diese Patientenverfügung sollte regelmäßig (z.B. alle 2 Jahre) bestätigt oder aktualisiert werden. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, wird aber empfohlen. Bewahren Sie das Original sicher auf und informieren Sie Ihre Vertrauensperson über den Aufbewahrungsort.
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Patientenverfügung – Alles was Sie wissen müssen

Die Patientenverfügung ist seit der Reform des Betreuungsrechts 2023 in § 1827 BGB (ehemals § 1901a BGB) geregelt. Sie ist eines der wichtigsten Vorsorgedokumente in Deutschland und ermöglicht es Ihnen, Ihr Selbstbestimmungsrecht auch dann auszuüben, wenn Sie nicht mehr einwilligungsfähig sind.

📋 § 1827 BGB – Was das Gesetz sagt

„Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen."

Was gehört in eine Patientenverfügung?

  • Persönliche Daten – Name, Geburtsdatum, Adresse zur eindeutigen Zuordnung
  • Geltungssituationen – Wann soll die Verfügung gelten? (z.B. Wachkoma, Sterbephase)
  • Medizinische Maßnahmen – Beatmung, Ernährung, Wiederbelebung, Dialyse
  • Schmerzbehandlung – Art und Umfang der Palliativversorgung
  • Vertrauensperson – Wer soll Ihren Willen gegenüber Ärzten vertreten?
  • Organspende – Klare Regelung vermeidet Konflikte mit der Verfügung
  • Unterschrift und Datum – Schriftform nach § 1827 BGB

Wichtige Formvorschriften

  • Schriftform: Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 1827 Abs. 1 BGB)
  • Einwilligungsfähigkeit: Sie müssen zum Zeitpunkt der Erstellung einwilligungsfähig und volljährig sein
  • Konkretheit: Je konkreter die Situationen und Maßnahmen beschrieben sind, desto bindender ist die Verfügung (BGH XII ZB 61/16)
  • Keine Notarisierung nötig: Notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber die Beweiskraft stärken
  • Regelmäßige Bestätigung: Alle 1–2 Jahre mit Datum und Unterschrift bestätigen

Statistik: Verbreitung in Deutschland

Laut einer Umfrage des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) haben etwa 43% der Deutschen über 18 Jahren eine Patientenverfügung. In der Altersgruppe 60+ sind es rund 66%. Experten empfehlen jedoch, sich bereits ab dem 18. Lebensjahr mit dem Thema zu befassen – ein Unfall kann in jedem Alter eintreten.

💡 Tipp: Kombination mit Vorsorgevollmacht

Eine Patientenverfügung allein reicht oft nicht. Kombinieren Sie sie mit einer Vorsorgevollmacht oder einfachen Vollmacht, damit Ihre Vertrauensperson auch rechtlich befugt ist, Ihren Willen durchzusetzen. Ohne Vollmacht muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen – was zeitaufwändig ist und nicht immer Ihrem Wunsch entspricht.

Häufige Fragen zur Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung nach § 1827 BGB (ehemals § 1901a BGB), in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte und Betreuer nach dem mutmaßlichen Patientenwillen, was zu Konflikten und ungewollten Behandlungen führen kann.

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