Einfache Vollmacht Muster

Eine einfache Vollmacht berechtigt eine Person, Sie in einer bestimmten, konkret definierten Angelegenheit zu vertreten – z.B. bei einem Behördengang, der Paketabholung oder einer Vertragsangelegenheit.

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Was ist eine einfache Vollmacht?

Die einfache Vollmacht (auch Einzelvollmacht oder Spezialvollmacht genannt) ist nach § 167 BGB eine Vollmacht, die nur zu einer bestimmten Handlung oder einem konkreten Geschäft berechtigt. Sie ist auf einen spezifischen Zweck beschränkt und erlischt automatisch nach Erledigung der Angelegenheit. Im Gegensatz zur Generalvollmacht ist das Risiko deutlich geringer, da der Bevollmächtigte nur in dem eng definierten Bereich handeln darf.

Gesetzliche Grundlagen (BGB)

  • § 167 BGB – Erteilung der Vollmacht (formfrei)
  • § 164 BGB – Wirkung der Erklärung des Vertreters
  • § 168 BGB – Erlöschen und Widerruf der Vollmacht
  • § 171 BGB – Vollmachturkunde (Rückgabepflicht bei Widerruf!)

Typische Anwendungsfälle für einfache Vollmachten

Behördengänge

  • • KFZ-Zulassungsstelle (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung)
  • • Einwohnermeldeamt (An-/Ummeldung)
  • • Abholung von Ausweisdokumenten
  • • Bürgeramt-Angelegenheiten

Post & Pakete

  • • Abholung von Paketen in Postfiliale
  • • Entgegennahme von Einschreiben
  • • Annahme von Zustellungen
  • • Empfang behördlicher Schreiben

Immobilien

  • • Wohnungsübergabe (Abnahme/Rückgabe)
  • • Schlüsselübergabe
  • • Vertretung bei Wohnungsbesichtigung
  • • Mietangelegenheiten (z.B. Kündigung übergeben)

Sonstiges

  • • Vertragsunterzeichnung (bei einfachen Verträgen)
  • • Abholung von Dokumenten (Zeugnisse, Urkunden)
  • • Bankgeschäfte (eingeschränkt, oft eigene Formulare!)
  • • Kündigungen überbringen

Wann benötige ich einen Notar?

Eine notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich bei:

  • Grundstücksgeschäften (Kauf, Verkauf, Belastung) – § 311b Abs. 1 BGB
  • Schenkungsversprechen (nicht vollzogene Schenkung) – § 518 Abs. 1 BGB
  • Erbverträgen – § 2276 BGB

Viele Behörden verlangen eine Unterschriftsbeglaubigung (ca. 10–20€) – das ist günstiger als eine vollständige notarielle Beurkundung und bestätigt nur die Echtheit Ihrer Unterschrift.

Wichtige Hinweise zur einfachen Vollmacht

1

Konkrete Bezeichnung der Angelegenheit

Formulieren Sie den Zweck der Vollmacht so präzise wie möglich. Schlecht: "Vertretung bei Behörden". Gut: "Anmeldung meines PKW Mercedes Benz, Kennzeichen B-AB 1234, bei der Zulassungsstelle Berlin-Charlottenburg am 15.03.2026".

2

Ausweiskopie beifügen

Legen Sie der Vollmacht immer eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei. Viele Stellen (Behörden, Post, Banken) verlangen dies zur Identitätsprüfung. Der Bevollmächtigte muss zudem seinen eigenen Ausweis im Original vorlegen.

3

Schriftform verwenden

Obwohl eine Vollmacht formfrei ist (§ 167 Abs. 2 BGB), sollten Sie aus Beweisgründen immer die Schriftform wählen. Mündliche Vollmachten sind zwar rechtlich wirksam, aber im Streitfall schwer nachweisbar. Wichtig: Das Dokument muss eigenhändig unterschrieben sein!

4

Widerruf dokumentieren

Widerrufen Sie die Vollmacht nach Erledigung der Angelegenheit schriftlich und fordern Sie das Original zurück (§ 171 BGB)! Solange der Bevollmächtigte das Originaldokument besitzt, können Sie gutgläubigen Dritten gegenüber gebunden bleiben – auch nach Widerruf.

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