Rechnungsvorlage – Kostenlos als PDF & Word (2026)
Erstellen Sie eine professionelle Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG. Geeignet für Kleinunternehmer, Freiberufler und Unternehmen. MwSt. wird automatisch berechnet – kostenlos als PDF oder Word herunterladen.
Rechnungs-Generator
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Rechnung richtig erstellen – Pflichtangaben nach § 14 UStG
Eine ordnungsgemäße Rechnung ist die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung. Nach § 14 UStG müssen Rechnungen bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit der Empfänger den Vorsteuerabzug geltend machen kann. Fehlende Angaben können zu Nachzahlungen und Bußgeldern führen.
Alle Pflichtangaben einer Rechnung (§ 14 Abs. 4 UStG)
| Pflichtangabe | Rechtsgrundlage | Beispiel |
|---|---|---|
| Name & Anschrift Leistender | § 14 Abs. 4 Nr. 1 | Muster GmbH, Hauptstr. 1, 10115 Berlin |
| Name & Anschrift Empfänger | § 14 Abs. 4 Nr. 1 | Kunde AG, Marktplatz 5, 80331 München |
| Steuernr. / USt-IdNr. | § 14 Abs. 4 Nr. 2 | DE123456789 |
| Rechnungsdatum | § 14 Abs. 4 Nr. 3 | 25.02.2026 |
| Fortlaufende Rechnungsnr. | § 14 Abs. 4 Nr. 4 | RE-2026-001 |
| Leistungsbeschreibung | § 14 Abs. 4 Nr. 5 | Webdesign, 10 Std. à 80 € |
| Leistungszeitpunkt | § 14 Abs. 4 Nr. 6 | Februar 2026 |
| Nettobetrag | § 14 Abs. 4 Nr. 7 | 800,00 € |
| Steuersatz & Steuerbetrag | § 14 Abs. 4 Nr. 8 | 19% MwSt. = 152,00 € |
Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG
Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn ihr Vorjahresumsatz unter 25.000 € lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € nicht übersteigt. Auf der Rechnung muss der Hinweis stehen: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet." Es darf keine MwSt. ausgewiesen werden, der Empfänger kann keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
⚠️ Häufige Fehler bei Rechnungen
- Fehlende Rechnungsnummer → Kein Vorsteuerabzug möglich
- Falsche MwSt.-Berechnung → Nachzahlung ans Finanzamt
- Kein Leistungsdatum → Rechnung formal ungültig
- Kleinunternehmer weist MwSt. aus → Muss sie ans Finanzamt abführen!
- Rechnungsdatum fehlt → Kein gültiger Beleg
Rechnungsvorlage für verschiedene Berufsgruppen
Unser Generator eignet sich für alle Berufsgruppen: Freiberufler (Designer, Berater, Programmierer), Handwerker, Online-Händler, Dienstleister und Kleinunternehmer. Wählen Sie einfach den passenden Rechnungstyp aus und alle relevanten Felder werden automatisch angepasst.
💡 Tipp: Rechnungen 10 Jahre aufbewahren
Nach § 14b UStG und § 147 AO müssen Rechnungen mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden – sowohl vom Aussteller als auch vom Empfänger. Elektronische Rechnungen müssen im Originalformat gespeichert bleiben. Ab 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich stufenweise verpflichtend.
Häufige Fragen zur Rechnungsvorlage
Nach § 14 Abs. 4 UStG muss eine Rechnung folgende Angaben enthalten: Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsstellers und -empfängers, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, Nettobetrag, Steuersatz und Steuerbetrag, Bruttobetrag. Fehlt eine Angabe, kann der Empfänger keinen Vorsteuerabzug geltend machen.