Quittung Vorlage – Kostenlos erstellen & als PDF (2026)
Erstellen Sie eine rechtssichere Quittung mit unserem kostenlosen Generator. Ideal für Privatverkäufe, Barzahlungen und Dienstleistungen. Betrag wird automatisch in Worten ausgegeben – gemäß § 368 BGB.
Quittung Generator
Erstellen Sie eine rechtssichere Quittung mit automatischer Betrag-in-Worten-Umrechnung.
Neu: Schnell-Ausfüllen
Testen Sie die Vorlage mit Beispieldaten und passen Sie diese dann an.
Vorschau
Quittung richtig ausstellen – Alles was Sie wissen müssen
Eine Quittung ist ein schriftlicher Beleg, der den Erhalt einer Zahlung bestätigt. Nach § 368 BGB hat jeder Schuldner das Recht, vom Gläubiger eine Quittung über die geleistete Zahlung zu verlangen. Die Kosten der Quittung trägt dabei der Schuldner (§ 369 BGB).
Pflichtangaben einer Quittung
| Angabe | Pflicht? | Hinweis |
|---|---|---|
| Name des Empfängers | ✓ Pflicht | Wer hat das Geld erhalten? |
| Betrag in Zahlen | ✓ Pflicht | Exakter Eurobetrag |
| Betrag in Worten | Empfohlen | Schutz vor Manipulation |
| Verwendungszweck | ✓ Pflicht | Wofür wurde gezahlt? |
| Datum | ✓ Pflicht | Tag der Zahlung |
| Unterschrift | ✓ Pflicht | Eigenhändig vom Empfänger |
| MwSt.-Angabe | Gewerblich | Nur bei Unternehmen nötig |
Quittung bei Privatverkauf – Das sollten Sie beachten
Bei einem Privatverkauf (z.B. über Kleinanzeigen, Flohmarkt) ist eine Quittung besonders wichtig. Sie dient als Nachweis der Übergabe und Zahlung. Als Privatperson weisen Sie keine Mehrwertsteuer aus. Notieren Sie den Gegenstand genau (Marke, Modell, Zustand), damit die Quittung im Streitfall als Beweis dienen kann.
Quittung bei Barzahlung – Warum sie unverzichtbar ist
Bei Barzahlungen gibt es keinen automatischen Nachweis wie bei einer Überweisung. Die Quittung ist daher der einzige Beleg, dass die Zahlung tatsächlich erfolgt ist. Besonders bei Miet-Kautionen, Lohnzahlungen in bar und Handwerkerleistungen sollten Sie immer eine Quittung verlangen – das ist Ihr Recht nach § 368 BGB.
💡 Tipp: Aufbewahrungsfristen beachten
Bewahren Sie Quittungen als Privatperson mindestens 2 Jahre auf (Gewährleistungsfrist nach § 438 BGB). Gewerbetreibende müssen Quittungen sogar 10 Jahre aufbewahren (§ 147 AO). Für die Steuererklärung relevante Belege sollten bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist von 4 Jahren aufbewahrt werden.
Quittung vs. Rechnung vs. Kassenbon – Die Unterschiede
| Merkmal | Quittung | Rechnung | Kassenbon |
|---|---|---|---|
| Zweck | Zahlungsbestätigung | Zahlungsaufforderung | Kassenbeleg |
| Zeitpunkt | Nach Zahlung | Vor Zahlung | Bei Zahlung |
| Rechtsgrundlage | § 368 BGB | § 14 UStG | § 146a AO |
| Unterschrift | Ja, erforderlich | Nein | Nein (maschinell) |
Häufige Fragen zur Quittung Vorlage
Eine Quittung brauchen Sie bei jeder Barzahlung als Zahlungsnachweis. Gemäß § 368 BGB hat der Schuldner das Recht, vom Gläubiger eine Quittung zu verlangen. Besonders wichtig ist sie bei Privatverkäufen, Kautionszahlungen, Lohnzahlungen in bar und für die Steuererklärung. Ohne Quittung fehlt Ihnen im Streitfall der Beweis für die geleistete Zahlung.