Erstellen Sie eine professionelle Mahnung in Sekunden. Von der freundlichen Zahlungserinnerung bis zur letzten Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte. Mit automatischer Berechnung von Mahngebühren und Verzugszinsen nach §§ 286-288 BGB.
Das Mahnverfahren – Schritt für Schritt
Ein strukturiertes Mahnverfahren ist entscheidend, um offene Forderungen einzutreiben, ohne die Geschäftsbeziehung unnötig zu belasten. Nach § 286 BGB gerät ein Schuldner in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt.
Die 4 Stufen des Mahnwesens
| Stufe | Tonfall | Zeitpunkt | Konsequenz |
|---|---|---|---|
| Zahlungserinnerung | Freundlich | 1-5 Tage nach Fälligkeit | Keine Gebühren |
| 1. Mahnung | Bestimmt | 7-14 Tage nach Fälligkeit | Mahngebühren möglich |
| 2. Mahnung | Dringend | 14-21 Tage nach 1. Mahnung | + Verzugszinsen |
| 3. Mahnung (letzte) | Ultimativ | 14 Tage nach 2. Mahnung | Inkasso / Klage angedroht |
💡 Tipp: Mahnungen per Einschreiben
Senden Sie spätestens die 2. Mahnung per Einschreiben (Einwurfeinschreiben reicht). Im Streitfall müssen Sie beweisen können, dass die Mahnung dem Schuldner zugegangen ist. Eine E-Mail allein reicht als Nachweis oft nicht aus.
Praxis-Beispiel
Die Agentur sendet am 14. September eine erste, freundliche, aber sehr bestimmte Zahlungserinnerung an den säumigen Kunden. Da im vorherigen Kaufvertrag kein fixes kalendarisches Zahldatum vereinbart war, setzt erst dieses Mahnschreiben den Schuldner offiziell in rechtlichen Verzug (§ 286 BGB).
Zahlen & Fakten
Die Zahlungsmoral im deutschen Mittelstand verschlechtert sich in Krisenzeiten zunehmend. Nach aktuellen Angaben der Creditreform werden rund 23 % aller B2B-Rechnungen teils stark verspätet bezahlt. Unbezahlte Rechnungen verursachen jährlich immense Verwaltungskosten und existenzbedrohende Liquiditätsengpässe.
Gefahren & Warnung
Ohne eine formell absolut korrekte Mahnung gerät ein Schuldner vor dem Gesetz oft überhaupt nicht in Zahlungsverzug (außer das Zahlungsziel war exakt nach dem Kalender bestimmt, z.B. 15.08). Sind Sie nicht nachweisbar im Verzug, können Sie bei einer späteren Raten-Klage sämtliche Kosten für Inkasso-Anwälte und Verzugszinsen nicht vom Schuldner zurückfordern.
Hinweis: Diese Vorlage dient ausschließlich als Orientierungshilfe auf Basis des BGB und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Situationen empfehlen wir die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts.
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Häufige Fragen zur Mahnung
Wann darf ich eine Mahnung verschicken?
Eine Mahnung dürfen Sie verschicken, sobald eine Rechnung fällig und nicht bezahlt ist. Ohne vereinbartes Zahlungsziel gerät der Schuldner nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung automatisch in Verzug (bei Verbrauchern nur mit Hinweis auf der Rechnung). Eine vorherige Zahlungserinnerung ist höflich, aber nicht rechtlich erforderlich.
Wie berechne ich Verzugszinsen nach § 288 BGB?
Verzugszinsen betragen bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) und bei Geschäften zwischen Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der aktuelle Basiszinssatz wird halbjährlich von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Formel: Verzugszinsen = Rechnungsbetrag × Zinssatz × Verzugstage / 365.
Wie viele Mahnungen muss ich schicken?
Rechtlich ist KEINE Mahnung erforderlich, um Verzugszinsen zu verlangen, wenn der Schuldner nach 30 Tagen nicht zahlt (§ 286 Abs. 3 BGB). In der Praxis hat sich jedoch ein dreistufiges Mahnwesen etabliert: 1. Zahlungserinnerung (freundlich), 2. Mahnung (bestimmt), 3. Letzte Mahnung mit Androhung rechtlicher Schritte. Danach folgt das gerichtliche Mahnverfahren.
Darf ich Mahngebühren berechnen?
Ja, Sie dürfen angemessene Mahngebühren als Verzugsschaden geltend machen. Als angemessen gelten laut Rechtsprechung ca. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung (für Porto, Papier, Zeitaufwand). Bei Unternehmen können Sie zusätzlich eine Pauschale von 40 € für Beitreibungskosten verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Überhöhte Mahngebühren sind unwirksam.
Was mache ich, wenn der Schuldner trotzdem nicht zahlt?
Nach der letzten Mahnung haben Sie folgende Optionen: 1. Gerichtliches Mahnverfahren beantragen (Mahnbescheid über das Mahngericht, Kosten ab ca. 36 €). 2. Inkassounternehmen beauftragen (Kosten trägt der Schuldner). 3. Anwalt einschalten und Klage erheben. Das gerichtliche Mahnverfahren ist der schnellste und günstigste Weg – der Antrag kann online über mahngerichte.de gestellt werden.
Muss eine Mahnung per Post verschickt werden?
Nein, eine Mahnung kann formfrei erfolgen – also auch per E-Mail, Fax oder sogar mündlich. Allerdings müssen Sie im Streitfall beweisen können, dass die Mahnung dem Schuldner zugegangen ist. Daher empfiehlt sich der Versand per Einschreiben (Einwurfeinschreiben reicht in der Regel). Bei der letzten Mahnung vor dem Mahnverfahren ist ein Einschreiben dringend ratsam.