Angebotsvorlage – Kostenloses Muster (2026)
Erstellen Sie ein professionelles Angebot mit automatischer MwSt.-Berechnung. Geeignet für Handwerker, Freiberufler, Dienstleister und Kleinunternehmer. Rechtlich korrekt nach BGB §§ 145-149.
Angebot erstellen – Rechtliche Grundlagen
Ein Angebot (auch Offerte) ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung nach § 145 BGB. Mit der Annahme durch den Empfänger kommt ein Vertrag zustande. Daher ist es wichtig, Angebote sorgfältig und vollständig zu formulieren.
Angebot vs. Kostenvoranschlag
| Merkmal | Angebot | Kostenvoranschlag |
|---|---|---|
| Bindungswirkung | Bindend (§ 145 BGB) | Unverbindlich (§ 632 BGB) |
| Preisabweichung | Nicht zulässig | Überschreitung möglich |
| Vertragsschluss | Bei Annahme | Separate Auftragserteilung |
| Typisch für | Standardleistungen | Komplexe Projekte |
💡 Tipp: Immer "freibleibend" angeben
Mit dem Zusatz "freibleibend" oder "unverbindlich" können Sie sich die Möglichkeit vorbehalten, das Angebot zurückzuziehen. Ohne diesen Zusatz sind Sie an Ihr Angebot gebunden, sobald es dem Empfänger zugeht.
Praxis-Beispiel
Die Werbeagentur Pixel GmbH schickt ein detailliertes Angebot über 4.500 € für ein Website-Redesign an einen Kunden, mit einer expliziten Gültigkeitsdauer bis zum 15. März. Da das Angebot 'freibleibend' formuliert wurde, könnte die Agentur ihre Preise bei überraschenden Softwarepreiserhöhungen noch rechtzeitig anpassen.
Zahlen & Fakten
Im B2B-Bereich ist das schriftliche Angebot (oft auch 'Offerte' genannt) der mit Abstand häufigste Vertragsschluss-Initiator. Studien von Unternehmensberatern zeigen, dass Unternehmen im Durchschnitt zwischen 20 % und 30 % ihrer verschickten Angebote erfolgreich in zahlende Aufträge verwandeln.
Gefahren & Warnung
Versenden Sie ein rechtlich bindendes Angebot ohne Befristungsdatum ('Dieses Angebot ist gültig bis...'), sind Sie nach § 147 BGB auf unbestimmte Zeit an diese Preise gebunden. Akzeptiert der Kunde das Angebot erst Monate später, wenn Ihre eigenen Einkaufskosten massiv gestiegen sind, müssen Sie dennoch zum alten Preis liefern.
Hinweis: Diese Vorlage dient ausschließlich als Orientierungshilfe auf Basis des BGB und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Situationen empfehlen wir die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts.
Angebots-Generator
Erstellen Sie ein professionelles Angebot mit automatischer Preisberechnung und Gültigkeitsdauer.
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Testen Sie die Vorlage mit Beispieldaten und passen Sie diese dann an.
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Häufige Fragen zur Angebotsvorlage
Grundsätzlich ja – ein Angebot ist nach § 145 BGB bindend, sobald es dem Empfänger zugeht. Der Anbieter kann sich nicht einseitig davon lösen. Ausnahme: Ein 'freibleibendes' Angebot (mit dem Zusatz 'freibleibend' oder 'unverbindlich') hat keine Bindungswirkung. Unser Generator enthält bereits den Hinweis 'freibleibend gemäß §§ 145-149 BGB', sodass Sie flexibel bleiben.