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Angebotsvorlage – Kostenloses Muster (2026)

Erstellen Sie ein professionelles Angebot mit automatischer MwSt.-Berechnung. Geeignet für Handwerker, Freiberufler, Dienstleister und Kleinunternehmer. Rechtlich korrekt nach BGB §§ 145-149.

§§ 145-149 BGB
Auto MwSt.-Berechnung
PDF & Word
Gültigkeitsdauer

Angebots-Generator

Erstellen Sie ein professionelles Angebot mit automatischer Preisberechnung und Gültigkeitsdauer.

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Vorschau

[Absender] [Adresse] [Kontakt] [Steuernummer] An: [Empfänger] [Adresse] [Ort], den [Datum] ANGEBOT Nr. [Angebotsnr.] Betreff: [Betreff] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Interesse. Gerne unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot: LEISTUNGSUMFANG: [Leistungsbeschreibung] ───────────────────────────────────── Nettobetrag: 0,00 € zzgl. MwSt. (19%): 0,00 € ───────────────────────────────────── Gesamtbetrag (brutto): 0,00 € ───────────────────────────────────── Zahlungsbedingungen: [Zahlungsbedingungen] Gültigkeit: Dieses Angebot ist [Dauer] gültig (bis [Datum]). Dieses Angebot ist freibleibend gemäß §§ 145-149 BGB. Mit der Annahme dieses Angebots kommt ein Vertrag zu den genannten Bedingungen zustande. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen _______________________________ [Absender]
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Angebot erstellen – Rechtliche Grundlagen

Ein Angebot (auch Offerte) ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung nach § 145 BGB. Mit der Annahme durch den Empfänger kommt ein Vertrag zustande. Daher ist es wichtig, Angebote sorgfältig und vollständig zu formulieren.

Angebot vs. Kostenvoranschlag

MerkmalAngebotKostenvoranschlag
BindungswirkungBindend (§ 145 BGB)Unverbindlich (§ 632 BGB)
PreisabweichungNicht zulässigÜberschreitung möglich
VertragsschlussBei AnnahmeSeparate Auftragserteilung
Typisch fürStandardleistungenKomplexe Projekte

💡 Tipp: Immer "freibleibend" angeben

Mit dem Zusatz "freibleibend" oder "unverbindlich" können Sie sich die Möglichkeit vorbehalten, das Angebot zurückzuziehen. Ohne diesen Zusatz sind Sie an Ihr Angebot gebunden, sobald es dem Empfänger zugeht.

Häufige Fragen zur Angebotsvorlage

Grundsätzlich ja – ein Angebot ist nach § 145 BGB bindend, sobald es dem Empfänger zugeht. Der Anbieter kann sich nicht einseitig davon lösen. Ausnahme: Ein 'freibleibendes' Angebot (mit dem Zusatz 'freibleibend' oder 'unverbindlich') hat keine Bindungswirkung. Unser Generator enthält bereits den Hinweis 'freibleibend gemäß §§ 145-149 BGB', sodass Sie flexibel bleiben.

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