Kostenvoranschlag Muster – Kostenlose Vorlage (2026)
Erstellen Sie einen professionellen Kostenvoranschlag für Ihre Kunden. Wählen Sie zwischen verbindlich und unverbindlich. Mit automatischer MwSt.-Berechnung nach § 632 BGB.
Kostenvoranschlag richtig erstellen
Ein Kostenvoranschlag (KVA) gibt dem Kunden eine fachkundige Einschätzung der zu erwartenden Kosten. Nach § 632 Abs. 3 BGB ist er im Zweifel nicht zu vergüten und unverbindlich.
💡 Tipp: 15-20% Regel beachten
Wenn die tatsächlichen Kosten den KVA um mehr als 15-20% übersteigen, müssen Sie den Auftraggeber unverzüglich informieren. Der Auftraggeber kann dann kündigen und muss nur die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlen (§ 648 BGB).
Praxis-Beispiel
Kfz-Meister Peter erstellt für die Reparatur des Unfallwagens einen unverbindlichen Kostenvoranschlag über 2.000 €. Während der Reparatur bemerkt er einen völlig zerstörten Querlenker. Er muss den Kunden sofort informieren, bevor er die 20-prozentige Kosten-Überschreitungslinie überschreitet (§ 649 BGB).
Zahlen & Fakten
Ein präziser Kostenvoranschlag ist das wichtigste Service-Werkzeug für Dienstleister und Handwerker. Bei Reparaturen im Kfz- oder komplexen Baugewerbe werden die veranschlagten Kosten in rund 15 % der Fälle zwingend überschritten, da verdeckte Mängel erst in der Demontage der Bauteile sichtbar werden.
Gefahren & Warnung
Ist ein Kostenvoranschlag ausdrücklich als 'verbindlich' garantiert, darf die Endrechnung diesen Betrag um absolut keinen Cent übersteigen! Bei unverbindlichen Kostenvoranschlägen dulden Gerichte laut Rechtsprechung nur Überschreitungen von 15 bis maximal 20 %. Bei drohender höherer Überschreitung droht dem Unternehmer ein Sonderkündigungsrecht des Kunden.
Hinweis: Diese Vorlage dient ausschließlich als Orientierungshilfe auf Basis des BGB und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Situationen empfehlen wir die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts.
Kostenvoranschlag Generator
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Neu: Schnell-Ausfüllen
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Häufige Fragen zum Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag ist eine fachkundige Schätzung der voraussichtlichen Kosten für eine Leistung oder ein Projekt (§ 632 Abs. 3 BGB). Im Gegensatz zu einem Angebot ist er in der Regel unverbindlich – die tatsächlichen Kosten dürfen davon abweichen. Der KVA ist selbst kostenlos, es sei denn, die Erstellung erfordert erheblichen Aufwand.