Angebotsvorlage Kleinunternehmer – Kostenlos PDF & Word (2026)
Erstellen Sie ein rechtssicheres Angebot als Kleinunternehmer nach § 19 UStG – ohne Mehrwertsteuer-Ausweis, mit dem vorgeschriebenen Pflichthinweis. Für Freiberufler, Selbstständige und Solo-Unternehmer. Kostenlos als PDF oder Word herunterladen.
Angebots-Generator für Kleinunternehmer
Erstellen Sie ein professionelles Angebot nach § 19 UStG – ohne Mehrwertsteuer, mit korrektem Pflichthinweis.
Neu: Schnell-Ausfüllen
Testen Sie die Vorlage mit Beispieldaten und passen Sie diese dann an.
Vorschau
Angebot als Kleinunternehmer – Was ist zu beachten?
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG gelten besondere Regeln bei der Angebotserstellung. Der wichtigste Unterschied: Sie dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen – weder im Angebot noch in der Rechnung. Stattdessen muss ein Pflichthinweis auf die Kleinunternehmerregelung enthalten sein.
📋 Pflichthinweis im Angebot
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung – kein Vorsteuerabzug möglich)."
Dieser Hinweis muss in jedem Angebot und jeder Rechnung als Kleinunternehmer stehen. Unser Generator fügt ihn automatisch hinzu.
Kleinunternehmer vs. regulärer Unternehmer – Vergleich im Angebot
| Merkmal | Kleinunternehmer (§ 19) | Regulärer Unternehmer |
|---|---|---|
| MwSt.-Ausweis | Nicht erlaubt | Pflicht (§ 14 UStG) |
| Preisdarstellung | Nur Endpreis (Brutto = Netto) | Netto + MwSt. + Brutto |
| Steuernummer | Nur Steuernummer | Steuernr. oder USt-IdNr. |
| § 19 Hinweis | Pflicht | Nicht erforderlich |
| Vorteil für B2C-Kunden | Günstigerer Preis | Brutto inkl. MwSt. |
| Vorteil für B2B-Kunden | Kein Vorsteuerabzug | Vorsteuerabzug möglich |
Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer 2026
Die Kleinunternehmerregelung gilt, wenn der Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 € (netto) lag und im laufenden Jahr voraussichtlich 100.000 € (netto) nicht übersteigt. Diese Grenzen wurden mit dem Jahressteuergesetz 2024 angehoben (vorher: 22.000 € / 50.000 €).
⚠️ Häufige Fehler im Kleinunternehmer-Angebot
- MwSt. trotzdem ausgewiesen → Muss ans Finanzamt abgeführt werden
- § 19 UStG-Hinweis vergessen → Angebot formal unvollständig
- USt-IdNr. angegeben → Kleinunternehmer haben keine USt-IdNr.
- Umsatzgrenzen überschritten → Sofortiger Wechsel zur MwSt.-Pflicht
💡 Tipp: B2B-Kunden ansprechen als Kleinunternehmer
Da B2B-Kunden keinen Vorsteuerabzug geltend machen können, sind Angebote von Kleinunternehmern für Geschäftskunden oft weniger attraktiv. Betonen Sie in Ihrem Angebot daher Ihren Qualitätsvorsprung, Expertise und Service – und halten Sie Preise wettbewerbsfähig. Für den Wechsel zur Regelbesteuerung sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater.
Häufige Fragen zum Kleinunternehmer-Angebot
Kleinunternehmer nach § 19 UStG dürfen keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen oder Angeboten ausweisen. Im Angebot muss der Hinweis stehen: 'Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.' Die ausgewiesenen Preise sind Bruttopreise (Endpreise). Außerdem darf keine USt-IdNummer verwendet werden – nur die Steuernummer. Wer trotzdem MwSt. ausweist, muss diese ans Finanzamt abführen, ohne sie vom Kunden einzubehalten.