Erstellen Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihren Online-Shop, Ihre Dienstleistung oder Ihr Handwerk. Angepasst an B2B oder B2C. Mit Widerrufsrecht, Gewährleistung und OS-Plattform-Hinweis nach §§ 305-310 BGB.
AGB erstellen – Was Sie wissen müssen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Verwender für eine Vielzahl von Verträgen verwendet (§ 305 Abs. 1 BGB). Sie unterliegen einer Inhaltskontrolle nach §§ 305-310 BGB.
⚠️ Wichtiger Hinweis
Dieses AGB-Muster dient als Orientierungshilfe. AGB sollten idealerweise von einem Rechtsanwalt auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst werden. Eine fehlerhafte AGB-Klausel kann abgemahnt werden und zu Unterlassungsklagen führen.
💡 Tipp: AGB richtig einbinden
AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind (§ 305 Abs. 2 BGB): 1. Ausdrücklicher Hinweis vor Vertragsschluss, 2. Möglichkeit zur Kenntnisnahme, 3. Einverständnis des Kunden (z.B. Checkbox im Checkout).
Praxis-Beispiel
Online-Händler Felix Gruber verwendet AGB, die er kostenfrei aus dem Internet kopiert hat. Als ein Kunde einen Kauf widerruft und Felix die Rücksendekosten auf den Kunden abwälzen will, scheitert er vor Gericht: Die entsprechende Klausel in seinen AGB ist nach § 307 BGB unwirksam, weil sie den Verbraucher unangemessen benachteiligt. Felix muss die Rücksendekosten tragen und hat seinen AGB grundlos vertraut.
Zahlen & Fakten
Laut einer Analyse des Deutschen Instituts für Compliance (DICO) enthalten mehr als 60 % der im deutschen E-Commerce verwendeten AGB mindestens eine rechtlich angreifbare Klausel. Abmahnungen wegen fehlerhafter AGB gehören zu den häufigsten wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten in Deutschland – mit durchschnittlichen Kosten von 800 bis 2.500 € pro Abmahnfall.
Gefahren & Warnung
Unwirksame AGB-Klauseln werden nicht automatisch durch das Gesetz ersetzt – im Zweifel gilt das für den Verwender ungünstigere dispositive Recht. Wer AGB ohne rechtliche Prüfung einsetzt, riskiert Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände nach § 3 UWG. Bei Verbraucherverträgen gelten zusätzlich die strengen Vorschriften des BGB (§§ 305–310) sowie EU-Verbraucherrichtlinien.
Hinweis: Diese Vorlage dient ausschließlich als Orientierungshilfe auf Basis des BGB und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Situationen empfehlen wir die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts.
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Häufige Fragen zu AGB
Brauche ich AGB für meinen Online-Shop?
AGB sind in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ohne AGB gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen des BGB, die oft sehr kundenfreundlich sind. Mit AGB können Sie z.B. Zahlungsfristen, Lieferbedingungen und Gewährleistungsregeln zu Ihren Gunsten konkretisieren – solange diese nicht gegen §§ 305-310 BGB verstoßen.
Was sind die häufigsten unwirksamen AGB-Klauseln?
Häufig unwirksam sind: Pauschaler Haftungsausschluss, Verkürzung der Gewährleistung auf unter 12 Monate (B2C gar nicht!), Ausschluss des Widerrufsrechts (B2C), einseitige Preisänderungsklauseln, unzulässige Gerichtsstandvereinbarungen mit Verbrauchern, unverhältnismäßig kurze Rügefristen. Eine AGB-Kontrolle nach §§ 305-310 BGB ist unbedingt empfehlenswert.
Wie binde ich AGB rechtswirksam in Verträge ein?
Nach § 305 Abs. 2 BGB müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Ausdrücklicher Hinweis auf die AGB vor Vertragsschluss, 2. Möglichkeit zur Kenntnisnahme (z.B. Link, Aushang), 3. Einverständnis des Kunden (z.B. Checkbox ‘AGB gelesen und akzeptiert’). Ohne diese Schritte werden die AGB nicht Vertragsbestandteil.
Was ist der Unterschied zwischen B2B- und B2C-AGB?
B2C-AGB (gegenüber Verbrauchern) unterliegen einer strengeren Inhaltskontrolle (§§ 305-310 BGB): Widerrufsrecht ist nicht ausschließbar, Gewährleistung nicht unter 24 Monate verkürzbar, Gerichtsstandklauseln sind unzulässig. B2B-AGB erlauben: Gewährleistung auf 12 Monate verkürzen, strengere Rügefristen (§ 377 HGB), Gerichtsstandvereinbarungen.
Muss ich auf die OS-Plattform hinweisen?
Ja! Seit dem 09.01.2016 sind alle Online-Händler und -Dienstleister, die mit Verbrauchern Verträge schließen, verpflichtet, einen klickbaren Link zur EU-Online-Streitbeilegungsplattform (https://ec.europa.eu/consumers/odr/) auf ihrer Website bereitzustellen. Der Link muss leicht zugänglich sein (z.B. im Impressum, in den AGB, oder im Footer).
Kann ich AGB nachträglich ändern?
Ja, aber nicht einseitig für bestehende Verträge. Für neue Verträge können Sie AGB jederzeit aktualisieren. Für bestehende Kunden müssen Sie: 1. Die Änderung mitteilen, 2. Angemessene Frist zur Kenntisnahme geben, 3. Zustimmung einholen. Bei laufenden Verträgen (z.B. Abos) ist eine Änderungsklausel in den AGB nötig.