Erstellen Sie einen rechtssicheren Untermietvertrag mit unserem kostenlosen Generator. Das Muster eignet sich für WG-Zimmer, Wohnungen und Gewerbeflächen. Inklusive Regelungen zu Vermietererlaubnis, Kündigungsfrist und Kaution. Als PDF & Word herunterladen!
Wichtig: Vermietererlaubnis erforderlich!
Zur Untervermietung benötigen Sie grundsätzlich die schriftliche Erlaubnis Ihres Vermieters (§ 553 BGB). Ohne Zustimmung riskieren Sie die Kündigung Ihres Hauptmietvertrags.
✓ Bei berechtigtem Interesse (z.B. finanzielle Gründe, Auslandsaufenthalt) muss der Vermieter zustimmen
✓ Die Ablehnung muss der Vermieter begründen
✓ Fragen Sie frühzeitig (mindestens 4 Wochen vorher)
Untermietvertrag – Was Sie wissen müssen
Der Untermietvertrag (auch Zwischenmietvertrag) regelt das Mietverhältnis zwischen einem Hauptmieter (Untervermieter) und einem Untermieter. Der Hauptmieter bleibt dabei Vertragspartner des Vermieters und haftet weiterhin für die Miete.
Wann braucht man einen Untermietvertrag?
Häufige Situationen
- ✓ Auslandssemester oder Praktikum
- ✓ Befristeter Umzug (Job, Studium)
- ✓ WG-Zimmer zeitweise vermieten
- ✓ Finanzielle Entlastung durch Untermieter
- ✓ Wohnung zu groß geworden
Vorteile
- ✓ Wohnung/Zimmer bleibt erhalten
- ✓ Mietkosten werden geteilt
- ✓ Flexibilität bei Rückkehr
- ✓ Keine Kündigung des Hauptmietvertrags
Kündigungsfrist Untermietvertrag – Übersicht
Die Kündigungsfrist im Untermietvertrag ist frei verhandelbar. Üblich sind:
| Vertragsart | Übliche Frist | Hinweis |
|---|---|---|
| WG-Zimmer möbliert | 2 Wochen – 1 Monat | Kurze Fristen üblich |
| Wohnung unmöbliert | 2-3 Monate | Wie Hauptmietvertrag |
| Befristeter Vertrag | Keine (endet automatisch) | Enddatum im Vertrag festlegen |
| Gewerbe | 3-6 Monate | Längere Fristen üblich |
Wie hoch darf die Untermiete sein?
Die Untermiete darf nicht wesentlich höher sein als die anteilige Hauptmiete. Richtwerte:
Zulässige Aufschläge
- Unmöbliert: Maximal +10% über anteiliger Hauptmiete
- Möbliert: +10-20% Aufschlag für Möbel und Ausstattung
- WG-Zimmer: Gleichmäßige Aufteilung der Gesamtmiete nach Zimmergröße
⚠️ Überhöhte Untermiete kann zur Verweigerung der Vermietererlaubnis führen!
Checkliste: Untermietvertrag erstellen
- ☐ Vermietererlaubnis einholen (schriftlich!)
- ☐ Untermiethöhe angemessen festlegen
- ☐ Kündigungsfrist vereinbaren
- ☐ Kaution festlegen (2-3 Monatsmieten)
- ☐ Mietdauer bestimmen (befristet/unbefristet)
- ☐ Nebenkosten-Anteil klären
- ☐ Hausordnung & WG-Regeln einbeziehen
- ☐ Vertrag von beiden Seiten unterschreiben
- ☐ Kopie für beide Parteien anfertigen
- ☐ Wohnungsübergabe protokollieren
- ☐ Schlüsselübergabe dokumentieren
- ☐ Ggf. Wohnungsgeberbestätigung ausstellen
Praxis-Beispiel
Studentin Julia vermietet ein Zimmer ihrer 3-Zimmer-Mietwohnung für 450 € an ihren Kommilitonen Felix unter, während sie ein Auslandssemester in Madrid verbringt. Sie holte zuvor schriftlich die Erlaubnis ihres Hauptvermieters ein (§ 540 BGB). Als Felix einfach nicht mehr zahlt, kündigt Julia ihm innerhalb der möblierten Wohnung extrem schnell – haftet gegenüber ihrem Vermieter jedoch in voller Höhe für die Hauptmiete weiter.
Zahlen & Fakten
In Zeiten grassierender Wohnungsnot ist die Untervermietung ein wichtiger Puffer. Laut dem Portalen wie WG-Gesucht oder Airbnb gibt es in Deutschland Hunderttausende Untermietverhältnisse. Viele davon entstehen vorübergehend durch berufliche Entsendungen, Auslandsaufenthalte oder Sabbaticals der Hauptmieter.
Gefahren & Warnung
Eine Untervermietung ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters ist ein massiver Vertragsbruch und rechtfertigt nach vorheriger Abmahnung oft die fristlose Kündigung des Hauptmietvertrags (§ 543 BGB). Selbst wenn der Vermieter zustimmen müsste (z.B. gemäß § 553 BGB), darf der Untermieter erst einziehen, wenn die Erlaubnis formell vorliegt.
Hinweis: Diese Vorlage dient ausschließlich als Orientierungshilfe auf Basis des BGB und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Situationen empfehlen wir die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts.
Untermietvertrag Generator – Muster kostenlos erstellen
Erstellen Sie Ihren individuellen Untermietvertrag für WG-Zimmer, Wohnung oder Gewerbe. Die Vorlage können Sie als PDF speichern oder in Word einfügen.
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Vorschau
Häufige Fragen zum Untermietvertrag
Was ist ein Untermietvertrag?
Ein Untermietvertrag ist eine Vereinbarung zwischen dem Hauptmieter (Untervermieter) und einem Untermieter, bei der ein Teil oder die gesamte gemietete Wohnung/das Zimmer weitervermietet wird. Der Hauptmieter bleibt dabei Vertragspartner des Vermieters und haftet weiterhin für die Miete und die Wohnung.
Brauche ich die Erlaubnis meines Vermieters zur Untervermietung?
Ja, grundsätzlich benötigen Sie die schriftliche Erlaubnis Ihres Vermieters zur Untervermietung (§ 553 BGB). Bei berechtigtem Interesse (z.B. finanzielle Gründe, Auslandsaufenthalt) muss der Vermieter zustimmen. Eine Ablehnung muss er begründen. Ohne Erlaubnis riskieren Sie die Kündigung des Hauptmietvertrags.
Wie hoch darf die Untermiete sein?
Die Untermiete darf nicht wesentlich höher sein als die Hauptmiete (anteilig). Ein Aufschlag von 10-20% für Möblierung ist üblich und zulässig. Bei überhöhter Miete kann der Vermieter die Untervermietung untersagen oder Sie zur Mietminderung verpflichten. In Städten mit Mietpreisbremse gelten zusätzliche Einschränkungen.
Welche Kündigungsfrist gilt bei einem Untermietvertrag?
Die Kündigungsfrist im Untermietvertrag können die Parteien frei vereinbaren. Üblich sind 1-3 Monate zum Monatsende. Bei möblierten Zimmern in WGs sind auch kürzere Fristen (2 Wochen bis 1 Monat) verbreitet. Wichtig: Die Kündigungsfrist im Untermietvertrag kann nicht länger sein als die im Hauptmietvertrag.
Darf ich mein WG-Zimmer untervermieten?
Ja, auch ein WG-Zimmer darf untervermietet werden, wenn der Vermieter zustimmt. Bei WGs ist die Untervermietung häufig, z.B. bei Auslandssemestern oder Praktika. Achten Sie darauf, dass Ihre Mitbewohner informiert sind und der Untermietvertrag die Hausordnung und WG-Regeln einbezieht.
Was passiert, wenn mein Hauptmietvertrag endet?
Endet Ihr Hauptmietvertrag, endet automatisch auch der Untermietvertrag. Sie müssen den Untermieter rechtzeitig informieren (mindestens 3 Monate vorher). Der Untermieter kann nicht direkt mit dem Vermieter weitermachen, es sei denn, dieser stimmt einem neuen Mietvertrag zu.
Muss ich als Untermieter eine Kaution zahlen?
Eine Kaution ist üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe ist frei verhandelbar, üblich sind 2-3 Monatsmieten. Die Kaution dient der Absicherung des Hauptmieters bei Schäden oder Mietausfällen. Sie muss nach Beendigung des Mietverhältnisses und ordnungsgemäßer Rückgabe zurückgezahlt werden.
Kann ich befristet untervermieten?
Ja, befristete Untermietverträge sind möglich und häufig (z.B. für 6 Monate während eines Auslandssemesters). Der Vertrag endet automatisch zum vereinbarten Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Untermieter hat kein Recht auf Verlängerung, kann aber neu verhandeln.
Hafte ich als Hauptmieter für den Untermieter?
Ja, als Hauptmieter haften Sie gegenüber dem Vermieter vollständig für Mietzahlungen und Schäden. Zahlt der Untermieter nicht, müssen Sie trotzdem die volle Miete an den Vermieter zahlen. Daher ist eine Kaution vom Untermieter ratsam. Sie können aber Regressansprüche gegen den Untermieter geltend machen.
Darf ich als Untermieter Möbel aufstellen?
Das hängt vom Untermietvertrag ab. Bei möblierten Zimmern ist oft nur begrenzt Platz für eigene Möbel. Bei unmöblierten Untermietverhältnissen können Sie in der Regel eigene Möbel aufstellen. Bauliche Veränderungen (Bohren, Streichen) benötigen die Zustimmung des Hauptmieters.
Kann ich mich als Untermieter anmelden?
Ja, Sie haben das Recht, sich mit Neben- oder Hauptwohnsitz anzumelden, wenn der Untermietvertrag dies vorsieht. Der Hauptmieter muss Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Prüfen Sie vorher, ob Ihr Hauptmieter dies im Hauptmietvertrag erlaubt ist.
Was ist der Unterschied zwischen Untermiete und Zwischenmiete?
Rechtlich gibt es keinen Unterschied – beide Begriffe bezeichnen dasselbe. ‘Zwischenmiete’ wird umgangssprachlich oft für befristete Untervermietungen (z.B. 3-6 Monate) verwendet, während ‘Untermiete’ allgemeiner ist. Beide benötigen die Vermietererlaubnis und einen Untermietvertrag.