KündigungKostenlos3 Monate Frist

Kündigung Mietvertrag Muster – Wohnung kündigen 2026

Mietvertrag kündigen leicht gemacht! Mit unserer kostenlosen Vorlage Kündigung Mietvertrag erstellen Sie Ihre Wohnungskündigung rechtssicher. Das Muster Kündigung Mietvertrag enthält alle wichtigen Angaben für die ordentliche Kündigung mit 3 Monaten Frist – einfach ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.

§ 573c BGB konform
3 Monate Kündigungsfrist
Für alle Mietwohnungen
PDF & Word

Kündigungsfrist berechnen – Beispiel

  • • Kündigung zugestellt bis 3. Januar → Mietende 31. März
  • • Kündigung zugestellt bis 3. Februar → Mietende 30. April
  • • Kündigung zugestellt am 4. Januar → Mietende 30. April (zu spät!)

Hinweis: Samstag zählt als Werktag bei der Fristberechnung!

Mietvertrag kündigen – Die Rechtslage nach §§ 573 ff. BGB

Für Millionen Bürger in Deutschland ist die Kündigung eines Wohnraummietvertrags ein tiefgreifender und rechtlich komplexer Einschnitt. Durch das Inkrafttreten einer rechtswirksamen Kündigung erlöschen gemäß § 542 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sämtliche vertraglichen Rechte an der Immobilie, und der Mieter wird zur endgültigen Rückgabe und unbedingten Räumung des Mietobjekts nach Maßgabe des § 546 BGB verpflichtet. Aufgrund des starken Mieterschutzes existieren erhebliche Asymmetrien bei den Kündigungsfristen: Während das Kündigungsrecht des Mieters stark vereinfacht ist, unterliegt die arbeitgeber- bzw. vermieterseitige Kündigung strengen substanziellen Einschränkungen.

Die ordentliche Kündigung durch den Mieter (§ 573c BGB)

Das deutsche Mietrecht berechtigt den Mieter jederzeit zur Beendung eines unbefristeten Mietverhältnisses, ohne hierfür ein berechtigtes Interesse (Kündigungsgrund) nachweisen zu müssen. Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt unabhängig von der Mietdauer immer exakt drei Monate, berechnet zum Monatsende. Eine im Mietvertrag vereinbarte, längere Kündigungsfrist zum Nachteil des Mieters ist gesetzlich komplett nichtig. Das Kündigungsschreiben selbst muss dem Vermieter zwingend spätestens am dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist form- und fristgerecht zugehen. Ein Samstag zählt im Rahmen dieser Fristberechnung als regulärer Werktag (es sei denn, er ist der letzte Tag der Frist).

Zwingende Formvorschriften der Mieterkündigung:

  • Schriftform (gemäß § 568 BGB): Wie auch im Arbeitsrecht bedarf die Wohnungskündigung zwingend der strengen Schriftform auf Papier. E-Mails, SMS, WhatsApp-Nachrichten oder mündliche telefonische Erklärungen sind absolut formnichtig und beenden das Vertragsverhältnis nicht!
  • Unterschrift aller Vertragspartner: Sind im Vertragsobjekt mehrere Mieter vorgesehen (z. B. ein Ehepaar, Lebenspartner oder eine Wohngemeinschaft), müssen zwingend die Originalunterschriften aller Hauptmieter auf demselben Kündigungsdokument stehen.
  • Berechtigter Adressat: Das anerkannte Kündigungsschreiben muss zwingend entweder dem Immobilieneigentümer, allen vertraglich verbrieften Mit-Vermietern oder der ausdrücklich bevollmächtigten Hausverwaltung nachweisbar zugehen.

Zugang und Beweispflicht des Mieters

Eine rechtswirksame Willenserklärung wie die Kündigung ist stets "empfangsbedürftig". Das bedeutet, sie wird nicht durch das bloße Absenden wirksam, sondern erst in dem Moment, in dem sie formgültig in den "Machtbereich des Empfängers" gelangt ist. Da das bloße "Einwerfen in einen Briefkasten" schwer zu dokumentieren ist, scheitern in der ständigen mietrechtlichen BGH-Rechtsprechung viele Kündigungen an der Zugangsbeweisbarkeit.

Mietrecht-Experten und Anwälte empfehlen daher dringend den postalischen Versand mit einem nachverfolgbaren "Übergabe-Einschreiben" oder idealerweise das sogenannte "Einwurfeinschreiben". Die noch rechtssicherere, wenngleich etwas kostspieligere Variante ist die Botenzustellung per verifizierbarem Gerichtsvollzieher oder durch persönliche, gut dokumentierte Übergabe mithilfe eines unbeteiligten Augenzeugen (der zuvor den vertraglichen Inhalt des Kuverts zur Kenntnis genommen hat).

Achtung: Der qualifizierte Kündigungsausschluss

Ein Mietvertragsobjekt, das unbegrenzt geschlossen ist, kann eine brisante Klausel aufweisen: Einen beidseitigen, vertraglich festgeschriebenen Kündigungsverzicht (Kündigungsausschluss) nach § 550 BGB. Ein solcher individualvertraglich unterschriebener Passus ist nach herrschender BGH-Rechtsprechung für die Dauer von maximal vier Jahren (exakt 48 Monaten nach Vertragsunterzeichnung) gesetzlich absolut wirksam! In dieser Periode ist die Kündigung des Mieters grundsätzlich juristisch vollständig ausgeschlossen und blockiert, es sei denn, gravierende Gründe rechtfertigen eine außerordentliche Fristlos-Kündigung.

Sonderkündigungsrechte und außerordentliche Kündigungen (§ 543 BGB)

In einigen spezifischen Engpass-Situationen gesteht der Gesetzgeber dem Mieter das Recht auf eine wesentlich schnellere Loslösung vom Mietvertrag zu. Die fristlose, sofortige Kündigung und der daraus resultierende Auszug sind gerechtfertigt, wenn die weitere Nutzung der Wohnung eine eklatante und unzumutbare Gefahr für die menschliche Gesundheit oder das Leben darstellt (§ 569 BGB). Klassische anerkannte Gründe, die eine gerichtsfeste, außerordentliche Mietvertragskündigung stützen, umfassen schweren, gesundheitsgefährdenden toxischen Schimmelbefall (der bauartbedingt und nachweislich nicht durch fehlerhaftes Mieterlüften verursacht wurde), erhebliche Belästigungen oder tätliche Angriffe des Vermieters sowie schwerwiegende Störungen und andauernde erhebliche Lärmbelästigungen im Gebäudekomplex. Voraussetzung ist zumeist ein erfolglos verstrichenes Fristsetzungs- und Beseitigungsverlangen der bemängelten Zustände.

Darüber hinaus existieren gesetzliche Sonderkündigungsfristen etwa bei der Ankündigung drastischer Erhöhungen der Grundmiete oder der Umsetzung einer von den Mietern nicht genehmigten weitreichenden Modernisierungsmaßnahme. In diesem konkreten Härtefall greift ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht (meist mit modifizierter zweimonatiger Kündigungsfrist), welches eine ungehinderte Loslösung sicherstellt.

Praxis-Beispiel

Familie Weber wohnt seit 6 Jahren in einer 3-Zimmer-Wohnung in Stuttgart. Sie haben ein Haus gekauft und möchten zum 30. September 2026 kündigen. Nach § 573c BGB haben Mieter stets eine 3-monatige Kündigungsfrist. Das Kündigungsschreiben muss dem Vermieter spätestens am 3. Werktag des Juli vorliegen.

Zahlen & Fakten

In Deutschland ziehen jährlich über 8 Millionen Haushalte um (Statistisches Bundesamt). Rund 54 % der Deutschen leben zur Miete – der höchste Anteil in der EU. Die korrekte und fristgerechte Kündigung des bisherigen Wohnraums ist dabei der wichtigste bürokratische Schritt.

Gefahren & Warnung

Mieter, die ihre Kündigung verspätet oder per E-Mail einreichen, müssen oft monatelang doppelte Miete zahlen. Nach § 568 BGB ist zwingend die Schriftform erforderlich (Papier und Originalunterschrift aller im Mietvertrag stehenden Hauptmieter). Mündliche Absprachen mit dem Vermieter sind vor Gericht fast nie beweisbar.

Stand: April 2026BGB-basiert⚖️ Kein Ersatz für Rechtsberatung

Hinweis: Diese Vorlage dient ausschließlich als Orientierungshilfe auf Basis des BGB und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Situationen empfehlen wir die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts.

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Vorschau

[Ihr Name] [Ihre Adresse] An [Vermieter] [Vermieteradresse] 06.04.2026 ORDENTLICHE KÜNDIGUNG DES MIETVERTRAGES Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich das Mietverhältnis über die Wohnung in [Mietadresse] ordentlich und fristgerecht zum [Datum]. Hilfsweise kündige ich zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich zu bestätigen. Für die Übergabe der Wohnung und die Rückgabe der Schlüssel bitte ich Sie, mir rechtzeitig einen Termin mitzuteilen. Die Wohnung wird besenrein übergeben. Bitte überweisen Sie die Mietkaution nach ordnungsgemäßer Abrechnung auf folgendes Konto: [Bitte Kontodaten ergänzen] Mit freundlichen Grüßen _______________________________ [Unterschrift] HINWEIS: Senden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein, um den Zugang nachweisen zu können.
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Häufige Fragen zur Kündigung Mietvertrag

Für Mieter gilt bei der ordentlichen Kündigung des Mietvertrages eine Frist von 3 Monaten zum Monatsende (§ 573c BGB). Die Kündigung muss spätestens am 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, um zum Ende des übernächsten Monats wirksam zu werden. Beispiel: Kündigung Mietvertrag zugestellt bis 3. Januar = Mietende 31. März.

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