Kündigungen

Arbeitsvertrag kündigen - Schritt für Schritt Anleitung

Detaillierte Anleitung zur Kündigung Ihres Arbeitsvertrags. Mit Fristen nach BGB §622, Formulierungen und Checkliste.

19. Februar 2026
10 Minuten Lesezeit
1.800 Wörter

Rechtliche Quellen: BGB §622, KSchG

Hinweis: Dieser Artikel basiert auf deutschem Recht und offiziellen Quellen. Die vollständige Artikelversion mit allen Details, Beispielen und FAQs wird in der Produktionsversion bereitgestellt.

Die Kündigung eines Arbeitsvertrags ist ein wichtiger Schritt, der gut überlegt und korrekt durchgeführt werden sollte. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt den kompletten Kündigungsprozess nach BGB §622 und hilft Ihnen, häufige Fehler zu vermeiden.

📊 Wichtige Fakten

  • • Gesetzliche Grundkündigungsfrist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
  • • Schriftform zwingend erforderlich (§623 BGB)
  • • Zugang beim Arbeitgeber ist entscheidend
  • • Frist verlängert sich mit Betriebszugehörigkeit

Schritt 1: Kündigungsfrist berechnen

Die Kündigungsfrist richtet sich nach §622 BGB und hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit ab:

Bis 2 Jahre:4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Ab 2 Jahren:1 Monat zum Monatsende
Ab 5 Jahren:2 Monate zum Monatsende
Ab 8 Jahren:3 Monate zum Monatsende

Schritt 2: Kündigungsschreiben vorbereiten

Ihr Kündigungsschreiben muss folgende Elemente enthalten:

  • Absender: Ihre vollständigen Kontaktdaten
  • Empfänger: Arbeitgeber mit korrekter Adresse
  • Betreff: "Kündigung des Arbeitsverhältnisses"
  • Kündigungserklärung: Eindeutig formuliert
  • Kündigungstermin: Konkretes Datum oder "nächstmöglicher Zeitpunkt"
  • Zeugnisbitte: Aufforderung zur Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
  • Unterschrift: Eigenhändig (nicht digital!)

Max Mustermann

Musterstraße 1, 12345 Musterstadt

Firma ABC GmbH

Personalabteilung

Industriestraße 10, 54321 Beispielstadt

Musterstadt, [Datum]

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum] bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Enddatum des Arbeitsverhältnisses schriftlich.

Ich bitte um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Mit freundlichen Grüßen

[Handschriftliche Unterschrift]

Max Mustermann

Schritt 3: Kündigung zustellen

Der Zugang der Kündigung ist entscheidend. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:

✓ Persönliche Übergabe

Am sichersten: Übergabe an Personalabteilung oder Vorgesetzten mit schriftlicher Empfangsbestätigung.

✓ Einschreiben mit Rückschein

Beweist Zustellung, aber nicht den Inhalt. Empfänger könnte behaupten, anderes Dokument erhalten zu haben.

✓ Einwurf-Einschreiben

Post bestätigt Einwurf in Briefkasten. Günstiger als Rückschein.

✓ Bote mit Zeugen

Person Ihres Vertrauens übergibt Kündigung und kann als Zeuge dienen.

Schritt 4: Nach der Kündigung

Arbeitszeugnis einfordern

Sie haben nach §630 BGB Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Fordern Sie es aktiv ein, wenn nicht automatisch ausgestellt.

Resturlaub prüfen

Nicht genommener Urlaub muss ausgezahlt oder noch genommen werden können (§7 BUrlG).

Arbeitslosmeldung

Melden Sie sich spätestens 3 Monate vor Beschäftigungsende bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend.

Häufige Fehler vermeiden

❌ Fehler: Kündigung per E-Mail → ✓ Lösung: Immer schriftlich mit Unterschrift

❌ Fehler: Frist falsch berechnet → ✓ Lösung: §622 BGB-Tabelle nutzen

❌ Fehler: Kein Zugangsbeweis → ✓ Lösung: Einschreiben oder Zeuge

✓ Checkliste Arbeitgeberkündigung

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die Kündigung auch per E-Mail oder WhatsApp?
Nein. Gemäß § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das bedeutet, das Dokument muss eigenhändig unterschrieben und dem Empfänger im Original zugehen. Eine elektronische Form (E-Mail, WhatsApp, Fax) ist ausdrücklich ausgeschlossen und macht die Kündigung rechtlich unwirksam.
Muss ich als Arbeitnehmer einen Grund für meine Kündigung angeben?
In der Regel nein. Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis ordentlich unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Fristen ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Ausnahme besteht nur bei einer fristlosen (außerordentlichen) Kündigung; hier muss ein wichtiger Grund vorliegen, der auf Verlangen auch schriftlich mitgeteilt werden muss.
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Sofern im Arbeitsvertrag keine längere Frist vereinbart wurde, gilt während einer vereinbarten Probezeit (maximal 6 Monate) eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Kündigung kann dabei zu jedem beliebigen Tag erfolgen, nicht nur zum 15. oder Monatsende.
Was passiert mit meinem Resturlaub nach der Kündigung?
Resturlaub ist grundsätzlich in Natur zu gewähren, d. h., der Arbeitnehmer sollte den Urlaub vor dem Ausscheiden nehmen. Ist dies aus betrieblichen Gründen oder wegen Krankheit nicht möglich, muss der Urlaub abgegolten, also ausgezahlt werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Wann muss ich mich bei der Agentur für Arbeit melden?
Sie müssen sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen zu erfolgen.
Kann ich meine Kündigung einseitig zurückziehen?
Nein. Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Sobald sie dem Arbeitgeber zugegangen ist, kann sie nicht mehr einseitig zurückgenommen werden. Eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ist dann nur möglich, wenn der Arbeitgeber der Rücknahme zustimmt und beide Parteien sich auf eine Fortführung einigen.
Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis?
Ein einfaches Zeugnis enthält lediglich Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält zusätzlich Angaben zu Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis. Als Arbeitnehmer haben Sie gemäß § 109 GewO grundsätzlich einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis beim Ausscheiden.