ArbeitsrechtKostenlos556€-Grenze 2026

Arbeitsvertrag Minijob Muster – Kostenlose Vorlage (2026)

Erstellen Sie einen rechtssicheren Arbeitsvertrag für Minijobber mit allen Pflichtangaben nach NachwG. Berücksichtigt die 556€-Grenze 2026, Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Rentenversicherungspflicht.

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ARBEITSVERTRAG FÜR GERINGFÜGIG BESCHÄFTIGTE (MINIJOB) Zwischen [Arbeitgeber] [Adresse] – nachfolgend „Arbeitgeber" genannt – und [Arbeitnehmer] [Adresse] geboren am [Datum] – nachfolgend „Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn und Art der Tätigkeit Das Arbeitsverhältnis beginnt am [Datum]. Der Arbeitnehmer wird als [Tätigkeit] eingestellt. Der Arbeitsort ist: [Arbeitsort]. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. § 2 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt [Stunden] Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage ([Tage]) wird nach betrieblichen Erfordernissen festgelegt. § 3 Probezeit Die ersten des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). § 4 Vergütung Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Vergütung von [Betrag] € brutto. Dies entspricht einem Stundenlohn von [Stundenlohn] € (mindestens Mindestlohn gemäß MiLoG). Die Vergütung wird monatlich nachträglich, spätestens bis zum letzten Bankarbeitstag des Monats, auf das vom Arbeitnehmer angegebene Konto überwiesen. § 5 Urlaub Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf [Tage] Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr (anteilig gemäß § 3 BUrlG). Bei unterjährigem Ein- oder Austritt wird der Urlaub anteilig berechnet (§ 5 BUrlG). § 6 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Der Arbeitnehmer hat bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen gemäß § 3 EFZG. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzuzeigen und spätestens am dritten Kalendertag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. § 7 Rentenversicherung Der Arbeitnehmer unterliegt der Rentenversicherungspflicht. Er kann sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Der Antrag ist schriftlich an den Arbeitgeber zu richten. § 8 Kündigung Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von [Frist] gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. § 9 Nebentätigkeiten Etwaige weitere Beschäftigungsverhältnisse oder selbstständige Tätigkeiten sind dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. Die Geringfügigkeitsgrenze von 556,00 € monatlich (Stand 2026) darf durch alle Beschäftigungen zusammen nicht überschritten werden. § 10 Verschwiegenheitspflicht Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, über alle betrieblichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. § 11 Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. [Ort], den 01.03.2026 _______________________________ _______________________________ Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer [Arbeitgeber] [Arbeitnehmer]
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Minijob 2026 – Alles was Sie wissen müssen

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung nach § 8 SGB IV) ist ein Arbeitsverhältnis mit einer Verdienstgrenze von 556 € monatlich (Stand 2026). Minijobber haben die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte.

Rechte von Minijobbern im Überblick

RechtAnspruchRechtsgrundlage
Mindestlohn12,82 €/Std. (2026)MiLoG
Bezahlter UrlaubAnteilig (min. 24 Werktage/6-Tage-Woche)§ 3 BUrlG
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall6 Wochen voll§ 3 EFZG
Kündigungsschutz4 Wochen zum 15./Monatsende§ 622 BGB
MutterschutzVoller SchutzMuSchG
Schriftlicher VertragPflicht ab Tag 1§ 2 NachwG

💡 Tipp: Rentenversicherungspflicht prüfen

Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (Eigenanteil 3,6%). Sie können sich befreien lassen, verlieren dann aber Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs.

Häufige Fragen zum Minijob Arbeitsvertrag

Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 556 € monatlich (6.672 € jährlich). Diese Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt mit jeder Mindestlohnerhöhung. Bei einem Mindestlohn von 12,82 € (Stand 2026) und 10 Wochenstunden darf der monatliche Verdienst 556 € nicht überschreiten. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, wird der Minijob zum sozialversicherungspflichtigen Midijob.

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