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Befristeter Arbeitsvertrag Muster – Kostenlose Vorlage (2026)

Erstellen Sie einen befristeten Arbeitsvertrag nach TzBfG – mit oder ohne Sachgrund. Alle Pflichtangaben nach NachwG 2022 inklusive. Max. 2 Jahre sachgrundlose Befristung mit bis zu 3 Verlängerungen.

TzBfG konform
Max. 2 Jahre / 3 Verlängerungen
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NachwG 2022

Befristeter Arbeitsvertrag Generator

Erstellen Sie einen befristeten Arbeitsvertrag mit Sachgrund oder sachgrundlos (§ 14 TzBfG).

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Vorschau

BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Arbeitgeber] [Adresse] – nachfolgend „Arbeitgeber" genannt – und [Arbeitnehmer] [Adresse] geboren am [Datum] – nachfolgend „Arbeitnehmer" genannt – wird folgender befristeter Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn, Dauer und Befristung Das Arbeitsverhältnis ist befristet mit Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 TzBfG. Sachgrund: [Sachgrund]. Es beginnt am [Datum] und endet am [Datum], ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine automatische Verlängerung oder Umwandlung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis findet nicht statt. Eine Weiterbeschäftigung über das Vertragsende hinaus bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. § 2 Tätigkeit und Arbeitsort Der Arbeitnehmer wird als [Position] eingestellt. Der Arbeitsort ist: [Arbeitsort]. Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer andere zumutbare Aufgaben zuzuweisen. § 3 Probezeit Die ersten des Arbeitsverhältnisses gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden (§ 622 Abs. 3 BGB). § 4 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt [Stunden] Stunden. Die Verteilung der Arbeitszeit wird betrieblich festgelegt. Überstunden können im gesetzlichen Rahmen angeordnet werden. § 5 Vergütung Der Arbeitnehmer erhält ein monatliches Bruttogehalt von [Betrag] €. Die Zahlung erfolgt monatlich nachträglich auf das vom Arbeitnehmer angegebene Konto. § 6 Urlaub Der jährliche Urlaubsanspruch beträgt [Tage] Arbeitstage. Bei unterjährigem Beginn oder Ende wird der Urlaub anteilig gewährt (§ 5 BUrlG). § 7 Krankmeldung Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich anzuzeigen. Ab dem dritten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Entgeltfortzahlung richtet sich nach § 3 EFZG. § 8 Kündigung Das befristete Arbeitsverhältnis kann während der Laufzeit ordentlich gekündigt werden mit einer Frist von [Frist]. Die Kündigung bedarf der Schriftform (§ 623 BGB). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. § 9 Verschwiegenheit und Nebentätigkeit Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. § 10 Hinweis auf Entfristung Wird der Arbeitnehmer über das vereinbarte Vertragsende hinaus weiterbeschäftigt, entsteht gemäß § 15 Abs. 6 TzBfG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht. § 11 Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt deutsches Recht. [Ort], den 01.03.2026 _______________________________ _______________________________ Unterschrift Arbeitgeber Unterschrift Arbeitnehmer [Arbeitgeber] [Arbeitnehmer]
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Befristeter Arbeitsvertrag – Regelungen nach TzBfG

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch zum vereinbarten Termin, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist. Die rechtliche Grundlage bildet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).

💡 Wichtig: Schriftform erforderlich

Die Befristung eines Arbeitsvertrags bedarf der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Der Vertrag muss vor Arbeitsbeginn unterschrieben werden. Fehlt die Schriftform, gilt der Vertrag als unbefristet geschlossen!

Häufige Fragen zum befristeten Arbeitsvertrag

Bei sachgrundloser Befristung (§ 14 Abs. 2 TzBfG): maximal 2 Jahre. Innerhalb dieser 2 Jahre sind bis zu 3 Verlängerungen erlaubt. Bei Befristung MIT Sachgrund (§ 14 Abs. 1 TzBfG) gibt es keine zeitliche Obergrenze – die Befristung muss aber durch den Sachgrund gerechtfertigt sein (z.B. Elternzeitvertretung, vorübergehender Bedarf).

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