Abschlagsrechnung Muster – Kostenlos als PDF & Word (2026)
Erstellen Sie eine rechtskonforme Abschlagsrechnung für Teilleistungen nach § 632a BGB. Ideal für Handwerker, Bauunternehmen und Dienstleister bei mehrphasigen Projekten. Mit automatischer MwSt.-Berechnung – kostenlos als PDF oder Word herunterladen.
Abschlagsrechnung richtig erstellen – Alles zu § 632a BGB
Die Abschlagsrechnung ist ein unverzichtbares Instrument für Handwerker, Bauunternehmen und Dienstleister bei längerfristigen Projekten. Sie ermöglicht es, während der Projektlaufzeit für erbrachte Teilleistungen Zahlung zu verlangen – und schützt so vor Liquiditätsproblemen. Rechtsgrundlage ist § 632a BGB, der bei Werkverträgen ausdrücklich Abschlagszahlungen erlaubt.
Abschlagsrechnung vs. Schlussrechnung – Der Unterschied
| Merkmal | Abschlagsrechnung | Schlussrechnung |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | Während des Projekts | Nach vollständiger Fertigstellung |
| Inhalt | Erbrachte Teilleistungen | Gesamtleistung abzgl. Abschläge |
| Rechtsgrundlage | § 632a BGB | § 641 BGB |
| Anzahl | Mehrere möglich | Genau eine (am Schluss) |
| Abrechnung | Eigenständige Teilforderung | Verrechnet alle Abschläge |
So funktioniert die Schlussrechnung nach Abschlägen
Die Schlussrechnung verrechnet alle geleisteten Abschlagszahlungen. Das Prinzip:
Gesamtauftragswert (brutto): 11.900,00 €
./. 1. Abschlag (ABR-2026-001): −2.380,00 €
./. 2. Abschlag (ABR-2026-002): −4.165,00 €
Noch zu zahlender Restbetrag: 5.355,00 €
⚠️ Häufige Fehler bei Abschlagsrechnungen
- Keine Referenz zur Auftragsnummer → Zuordnung für Auftraggeber unklar
- Abschlag ohne erbrachte Leistung → Unzulässig nach § 632a BGB
- MwSt. nicht korrekt ausgewiesen → Kein Vorsteuerabzug für Auftraggeber
- Schlussrechnung vergisst Abschläge → Doppelzahlung oder Streit
- Fehlende Leistungsbeschreibung → Auftraggeber kann Zahlung verweigern
Abschlagsrechnung im Handwerk – Besonderheiten
Im Handwerk und Bauwesen werden Abschlagsrechnungen häufig nach der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) abgerechnet. Nach § 16 Nr. 1 VOB/B sind Abschlagszahlungen innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung zu leisten. Die erbrachten Leistungen müssen durch einenAufmaß (Mengenermittlung) belegt werden. Empfehlenswert ist es, dem Kunden bei jeder Abschlagsrechnung einen aktuellen Projektfortschrittsbericht beizulegen.
💡 Tipp: Abschlagszahlungen im Vertrag festlegen
Legen Sie bereits im Werkvertrag die Abschlagsmeilensteine fest – z.B. 30% nach Rohbau, 50% nach Innenausbau, 15% nach Fertigstellung, 5% nach Mängelfreiheit. So haben beide Parteien klare Erwartungen und Zahlungsstreitigkeiten werden vermieden. Nutzen Sie dazu auch unsere Auftragsbestätigung Vorlage.
Praxis-Beispiel
Handwerker Bernd P. hat den Rohbau fertiggestellt und schickt eine Abschlagsrechnung über die bisher erbrachte Teilleistung von 15.000 €. Die spätere Schlussrechnung wird diese gezahlten Abschläge explizit abziehen, sodass die Umsatzsteuer für das Gesamtprojekt am Ende auf den Cent genau stimmt.
Zahlen & Fakten
Vor allem im Bau- und Handwerksgewerbe sind Abschlagszahlungen zur Existenzsicherung enorm wichtig. Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) arbeiten fast 80 % der Betriebe bei Großprojekten mit Abschlagsrechnungen, um Materialkosten und Löhne vorzufinanzieren.
Gefahren & Warnung
Zahlt ein Kunde eine vereinbarte Abschlagsrechnung nicht, steht dem Unternehmer ein Leistungsverweigerungsrecht für die restlichen Arbeiten zu (§ 320 BGB). Für Abschlagsrechnungen gelten steuerlich exakt dieselben strengen Formvorschriften (z.B. Rechnungsnummernfolge) nach § 14 UStG wie für normale Rechnungen.
Hinweis: Diese Vorlage dient ausschließlich als Orientierungshilfe auf Basis des BGB und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Situationen empfehlen wir die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts.
Abschlagsrechnung-Generator
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Häufige Fragen zur Abschlagsrechnung
Eine Abschlagsrechnung (auch Teilrechnung) ist eine Zwischenrechnung für bereits erbrachte Teilleistungen eines größeren Auftrags. Sie ist nach § 632a BGB erlaubt, wenn ein Werkvertrag vorliegt und die Leistungen bereits erbracht oder die Materialien geliefert wurden. Abschlagsrechnungen sind besonders im Handwerk, Bauwesen und bei langfristigen Projekten üblich. Am Ende folgt die Schlussrechnung, die alle Abschläge verrechnet.