Mit diesem Krankmeldung Muster formulieren Sie eine kurze, sachliche Mitteilung an Ihren Arbeitgeber. Die Vorlage hilft dabei, die wesentlichen Angaben sauber zu erfassen, ohne mehr mitzuteilen als nötig.
Krankmeldung richtig schreiben – Das müssen Sie beachten
Wenn Sie krank sind, haben Sie gegenüber dem Arbeitgeber zwei Pflichten: Die Anzeigepflicht (unverzügliche Krankmeldung) und die Nachweispflicht (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 4. Tag).
Checkliste: Krankmeldung per E-Mail
- ✓ So früh wie möglich melden (vor Arbeitsbeginn)
- ✓ Vorgesetzten und ggf. Personalabteilung informieren
- ✓ Voraussichtliche Dauer angeben
- ✓ Arztbesuch ankündigen (falls geplant)
- ✓ Dringende Aufgaben erwähnen / Übergabe organisieren
- ✓ Keinen Krankheitsgrund nennen (nicht erforderlich!)
Elektronische AU (eAU) seit 2023
Wichtig: Seit dem 1. Januar 2023 übermitteln Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann die eAU dort abrufen. Sie müssen also keine AU mehr vorlegen – aber weiterhin selbst beim Arbeitgeber krankmelden!
💡 Tipp: Vorsorglich Nummer hinterlassen
Geben Sie in der E-Mail an, ob und wie Sie erreichbar sind (z.B. für dringende Rückfragen). Sie sind jedoch nicht verpflichtet, während der Krankheit erreichbar zu sein oder zu arbeiten!
Sinnvoller Ablauf
In vielen Betrieben funktioniert die Krankmeldung am besten in zwei Schritten: zuerst kurz Bescheid geben, danach die voraussichtliche Dauer und gegebenenfalls den Arzttermin nachreichen. So ist der Arbeitgeber informiert, ohne dass die Nachricht unnötig lang wird.
Was hineingehört
Für die meisten Krankmeldungen reichen Name, Beginn der Arbeitsunfähigkeit, eine grobe Einschätzung zur Dauer und ein Hinweis, ob noch Unterlagen folgen. Medizinische Details oder Diagnosen sind regelmäßig nicht erforderlich.
Worauf Sie achten sollten
Entscheidend ist meist nicht die schönste Formulierung, sondern dass die Meldung rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ankommt. Prüfen Sie deshalb interne Vorgaben im Arbeitsvertrag, im Intranet oder in der Personalabteilung.
Hinweis: Diese Vorlage dient ausschließlich als Orientierungshilfe auf Basis des BGB und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Situationen empfehlen wir die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts.
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Häufige Fragen zur Krankmeldung
Muss ich den Grund meiner Erkrankung nennen?
Nein, Sie müssen dem Arbeitgeber keine Auskunft über die Art Ihrer Erkrankung geben. Es reicht zu sagen, dass Sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Diagnose und Krankheitsursache unterliegen dem Arztgeheimnis und gehen den Arbeitgeber nichts an.
Wann muss ich mich krankmelden?
Sie müssen sich unverzüglich, also so schnell wie möglich, beim Arbeitgeber krankmelden – idealerweise vor Arbeitsbeginn am ersten Krankheitstag. Die Form (Telefon, E-Mail, SMS) ist nicht vorgeschrieben, prüfen Sie aber Ihren Arbeitsvertrag.
Ab wann brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Gesetzlich ab dem 4. Krankheitstag. Der Arbeitgeber kann jedoch im Arbeitsvertrag festlegen, dass Sie die AU schon am ersten Tag vorlegen müssen. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder fragen Sie in der Personalabteilung nach.
Muss ich per Telefon oder E-Mail krankmelden?
Das Gesetz schreibt keine bestimmte Form vor. In der Praxis sind Telefon, E-Mail oder SMS üblich. Viele Arbeitgeber bevorzugen einen Anruf. Wichtig ist, dass die Krankmeldung den Vorgesetzten oder die zuständige Stelle rechtzeitig erreicht.
Was passiert mit der elektronischen AU (eAU)?
Seit 2023 übermittelt Ihr Arzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an Ihre Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die eAU dort ab. Sie müssen also keine AU mehr einreichen – aber weiterhin selbst beim Arbeitgeber krankmelden!
Darf ich während der Krankheit das Haus verlassen?
Ja, Sie dürfen das Haus verlassen, solange dies Ihrer Genesung nicht schadet. Arztbesuche, Einkäufe und Spaziergänge sind erlaubt. Bettruhe ist nur erforderlich, wenn der Arzt sie ausdrücklich verordnet hat.