Krankmeldung Muster – E-Mail Vorlage für den Arbeitgeber
Mit diesem Krankmeldung Muster formulieren Sie eine kurze, sachliche Mitteilung an Ihren Arbeitgeber. Die Vorlage hilft dabei, die wesentlichen Angaben sauber zu erfassen, ohne mehr mitzuteilen als nötig.
Krankmeldung richtig schreiben – Das müssen Sie beachten
Wenn Sie krank sind, haben Sie gegenüber dem Arbeitgeber zwei Pflichten: Die Anzeigepflicht (unverzügliche Krankmeldung) und die Nachweispflicht (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 4. Tag).
Checkliste: Krankmeldung per E-Mail
- ✓ So früh wie möglich melden (vor Arbeitsbeginn)
- ✓ Vorgesetzten und ggf. Personalabteilung informieren
- ✓ Voraussichtliche Dauer angeben
- ✓ Arztbesuch ankündigen (falls geplant)
- ✓ Dringende Aufgaben erwähnen / Übergabe organisieren
- ✓ Keinen Krankheitsgrund nennen (nicht erforderlich!)
Elektronische AU (eAU) seit 2023
Wichtig: Seit dem 1. Januar 2023 übermitteln Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann die eAU dort abrufen. Sie müssen also keine AU mehr vorlegen – aber weiterhin selbst beim Arbeitgeber krankmelden!
💡 Tipp: Vorsorglich Nummer hinterlassen
Geben Sie in der E-Mail an, ob und wie Sie erreichbar sind (z.B. für dringende Rückfragen). Sie sind jedoch nicht verpflichtet, während der Krankheit erreichbar zu sein oder zu arbeiten!
Sinnvoller Ablauf
In vielen Betrieben funktioniert die Krankmeldung am besten in zwei Schritten: zuerst kurz Bescheid geben, danach die voraussichtliche Dauer und gegebenenfalls den Arzttermin nachreichen. So ist der Arbeitgeber informiert, ohne dass die Nachricht unnötig lang wird.
Was hineingehört
Für die meisten Krankmeldungen reichen Name, Beginn der Arbeitsunfähigkeit, eine grobe Einschätzung zur Dauer und ein Hinweis, ob noch Unterlagen folgen. Medizinische Details oder Diagnosen sind regelmäßig nicht erforderlich.
Worauf Sie achten sollten
Entscheidend ist meist nicht die schönste Formulierung, sondern dass die Meldung rechtzeitig bei der zuständigen Stelle ankommt. Prüfen Sie deshalb interne Vorgaben im Arbeitsvertrag, im Intranet oder in der Personalabteilung.
Hinweis: Diese Vorlage dient ausschließlich als Orientierungshilfe auf Basis des BGB und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei rechtlich komplexen Situationen empfehlen wir die Hinzuziehung eines zugelassenen Rechtsanwalts.
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Häufige Fragen zur Krankmeldung
Nein, Sie müssen dem Arbeitgeber keine Auskunft über die Art Ihrer Erkrankung geben. Es reicht zu sagen, dass Sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Diagnose und Krankheitsursache unterliegen dem Arztgeheimnis und gehen den Arbeitgeber nichts an.