📚 Umfassender Leitfaden

Erbrecht in Deutschland - Grundlagen & Leitfaden 2026

Umfassender Ratgeber zum Erbrecht nach BGB. Mit gesetzlicher Erbfolge, Pflichtteilsansprüchen, Erbschaftsteuer und Freibeträgen.

24. März 2026
18 Minuten Lesezeit
2.200 Wörter

Rechtliche Quellen: BGB §§1922-2385, ErbStG

ErbrechtBGB §§ 1922-2385Ratgeber 2026

Erbrecht in Deutschland: Ein umfassender Leitfaden zu Grundlagen und Fallstricken

Das deutsche Erbrecht ist im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) umfassend geregelt. Vom gesetzlichen Erbrecht über Pflichtteilsansprüche bis hin zur gewillkürten Erbfolge durch ein Testament – dieser Ratgeber erläutert die wichtigsten Grundlagen für das Jahr 2026.

1. Die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB)

Hat der Erblasser kein Testament und keinen Erbvertrag hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das Gesetz geht hierbei vom "Blutsverwandtschaftsprinzip" aus. Das bedeutet, dass vorrangig die nächsten Verwandten des Verstorbenen erben.

Die gesetzliche Erbfolge ist in Ordnungen unterteilt. Dabei gilt der Grundsatz: Ein Verwandter einer näheren Ordnung schließt Verwandte einer ferneren Ordnung von der Erbfolge aus.

Übersicht der Erbenordnungen

1

Erben 1. Ordnung (§ 1924 BGB)

Abkömmlinge des Erblassers: Kinder, Enkel, Urenkel.

2

Erben 2. Ordnung (§ 1925 BGB)

Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen).

3

Erben 3. Ordnung (§ 1926 BGB)

Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousinen).

2. Das Ehegattenerbrecht (§ 1931 BGB)

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner nehmen eine Sonderstellung ein. Ihr Erbteil hängt davon ab, in welchem Güterstand sie lebten und welche Verwandten der Verstorbene hinterlässt.

GüterstandNeben Erben 1. OrdnungNeben Erben 2. Ordnung
Zugewinngemeinschaft1/2 (1/4 gesetzlich + 1/4 Erhöhung)3/4 (1/2 gesetzlich + 1/4 Erhöhung)
GütertrennungBei 1 Kind: 1/2 | Bei 2 Kindern: 1/31/2

Hinweis: Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Standardfall, wenn kein Ehevertrag geschlossen wurde. Hier erhält der überlebende Partner pauschal ein Viertel mehr als Zugewinnausgleich (§ 1371 BGB).

3. Der Pflichtteilsanspruch (§§ 2303 ff. BGB)

Niemand kann in Deutschland seine engsten Angehörigen komplett "enterben". Wird ein Kind oder der Ehepartner im Testament übergangen, steht ihm der Pflichtteil zu.

Wichtige Fakten zum Pflichtteil:

  • Die Höhe beträgt genau die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Es handelt sich um einen reinen Geldanspruch gegen die Erben.
  • Der Pflichtteil muss aktiv innerhalb von 3 Jahren eingefordert werden.

4. Erbschaftsteuer und Freibeträge 2026

Der Staat besteuert den Erwerb von Todes wegen. Allerdings gibt es großzügige Freibeträge, die alle 10 Jahre erneut genutzt werden können. Diese wurden für 2026 aufgrund der Immobilienpreisentwicklung in vielen Regionen faktisch angepasst.

Ehepartner

500.000 €

Steuerfreibetrag + Versorgungsfreibetrag

Kinder

400.000 €

Pro Kind und pro Elternteil

Enkelkinder

200.000 €

Wenn die Eltern noch leben

Freunde / Geschwister

20.000 €

Sehr geringer Freibetrag für Nicht-Verwandte

Checkliste: Was tun im Erbfall?

Sofortmaßnahmen (Binnen 1-3 Tagen)

  • Totenschein vom Arzt ausstellen lassen
  • Sterbefall beim Standesamt anzeigen (Urkunden beantragen)
  • Bestatter kontaktieren und Art der Beisetzung klären

Rechtliche Schritte (Binnen 6 Wochen)

  • Testament beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB)
  • Erbschein beim Notar oder Nachlassgericht beantragen
  • Banken und Versicherungen über den Todesfall informieren

Fazit und Empfehlung

Das Erbrecht in Deutschland ist komplex und bietet Schutz für die Familie, lässt aber auch viel Spielraum für individuelle Regelungen. Wer sicherstellen möchte, dass sein Vermögen nach den eigenen Wünschen verteilt wird, sollte unbedingt ein rechtssicheres Testament verfassen.

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Quellen & Weiterführende Informationen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): §§ 1922 - 2385 (Erbrecht)
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG): Aktuelle Fassung 2026
  • Bundesministerium der Justiz (BMJ): Broschüre "Erben und Vererben"
  • Statistisches Bundesamt (Destatis): Statistiken zu Erbschaften und Schenkungen